Hallo zusammen. Wir haben eine Summe von 1000.00 € außergerichtlich geltend gemacht. Der Gegner hat nunmehr 400,00 € gezahlt. WEgen dem REst wollen wir einen MB machen, online. Bei der Anrechnung der Anwaltsvergütung haben wir die Hälfte der GEschäftsgebühr aus dem vollen Betrag genommen. Das Programm sagt nunmehr, die Gebühr scheint übehöht. Muss man die Hälfte der Geschäftsgebühr nur aus dem Restbetrag nehmen? Wie löst Ihr das?
Vielen Dank
Schnuffel
Ja super. Noch eine blöde Frage, was schreibt ihr denn dann in dem MB. wir sind nun bei 29,32. Diesen BEtrag will das Formular aber nicht annehmen.
Noch mal vielen Dank!
LG noch mal
Schnuffel
Anrechnung Geschäftsgebühr bei verringerten Gegenstandswert
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Zuletzt geändert von ReNoSchnuffel81 am 10.06.2008, 12:46, insgesamt 1-mal geändert.
1,3 Geschäftsgebühr aus 1000,00
1,0 Verfahrensgebühr aus 600,00
abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr aus 600,00
Denn über die gezahlten 400,00 wird ja kein Mahnverfahren durchgeführt. Also kann nur die anteilige Geschäftsgebühr aus den 600,00 berechnet werden.
1,0 Verfahrensgebühr aus 600,00
abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr aus 600,00
Denn über die gezahlten 400,00 wird ja kein Mahnverfahren durchgeführt. Also kann nur die anteilige Geschäftsgebühr aus den 600,00 berechnet werden.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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