Hallo, habe in der Suchfunktion nichts gefunden:
Wir haben hier einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen eine spanische Firma. Welche Voraussetzungen brauche ich um in Spanien zu vollstrecken und wie funktioniert dann die Vollstreckung in Spanien ohne einen Anwalt einschalten zu müssen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Danke schomal
Gruß Steffi
Vollstreckung in Spanien
- Kellerkind
- Forenfachkraft
- Beiträge: 101
- Registriert: 22.03.2007, 08:33
- Wohnort: Rheinland-Pfalz
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Kellerkind
- Forenfachkraft
- Beiträge: 101
- Registriert: 22.03.2007, 08:33
- Wohnort: Rheinland-Pfalz
Danke aber ich denke wir haben da schlechte Aussichten oder?
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Hab ich mir auch beim Durchlesen gedacht. Wie das mit der Praxis aussieht, kann ich dir leider nicht sagen, so etwas hatte ich noch nicht.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Grummelinchen
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 256
- Registriert: 26.06.2007, 11:42
- Beruf: ReFa - Pfändungsbearbeiterin
- Wohnort: Weimar
Hallo!
Ich rufe diesen Beitrag mal wieder auf, hab aber die Befürchtung, dass ich wohl genauso wenig Chancen haben werde, wie "Kellerkind". Sollte dennoch jemand einen Tip oder dergleichen für mich haben, dann immer her damit.
Also, wir haben einen Vollstreckungsbescheid gegen eine Schuldnerin erwirkt. Zu diesem Zeitpunkt war sie noch in Deutschland ansässig. Nach Auskunft unserer Mandantschaft soll sie sich wohl jetzt nach Spanien "verdrückt" haben. Anschrift oder dergleichen sind uns aber bisher noch nicht bekannt, aber wir wissen 100 %ig, dass sie in Spanien ein Konto führt. Uns liegen hier Kontoauszüge bzw. Überweisungsbelege vor, aus denen das nun eindeutig hervorgeht.
Jetzt ist meine Frage, wie komm ich an das Geld auf diesem spanischen Konto? Pfändung, logisch! Aber wie funktioniert das? Einfach normal wie immer? Kann ich mir nicht vorstellen... Da gibts doch sicher irgendwelche Bestimmungen und Voraussetzungen?!
Hat schon mal jemand einen ähnlichen Fall gehabt? Wenn ja, wie sah die Lösung aus? Ich hoffe mir kann jemand helfen. Oder wird es wohl so sein, wie ich eingangs schon geschrieben und befürchtet hab, dass der Aufwand sich nicht lohnt bzw. das alles nicht gerade einfach zu handhaben ist?
Ich rufe diesen Beitrag mal wieder auf, hab aber die Befürchtung, dass ich wohl genauso wenig Chancen haben werde, wie "Kellerkind". Sollte dennoch jemand einen Tip oder dergleichen für mich haben, dann immer her damit.
Also, wir haben einen Vollstreckungsbescheid gegen eine Schuldnerin erwirkt. Zu diesem Zeitpunkt war sie noch in Deutschland ansässig. Nach Auskunft unserer Mandantschaft soll sie sich wohl jetzt nach Spanien "verdrückt" haben. Anschrift oder dergleichen sind uns aber bisher noch nicht bekannt, aber wir wissen 100 %ig, dass sie in Spanien ein Konto führt. Uns liegen hier Kontoauszüge bzw. Überweisungsbelege vor, aus denen das nun eindeutig hervorgeht.
Jetzt ist meine Frage, wie komm ich an das Geld auf diesem spanischen Konto? Pfändung, logisch! Aber wie funktioniert das? Einfach normal wie immer? Kann ich mir nicht vorstellen... Da gibts doch sicher irgendwelche Bestimmungen und Voraussetzungen?!
Hat schon mal jemand einen ähnlichen Fall gehabt? Wenn ja, wie sah die Lösung aus? Ich hoffe mir kann jemand helfen. Oder wird es wohl so sein, wie ich eingangs schon geschrieben und befürchtet hab, dass der Aufwand sich nicht lohnt bzw. das alles nicht gerade einfach zu handhaben ist?
Liebe Grüße! Grummelinchen
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Mir ist es ebenso bekannt wie im Link im zweiten Posting dargestellt.
Ziemlicher Aufwand und ohne spanischen RA nicht zu machen.
Ziemlicher Aufwand und ohne spanischen RA nicht zu machen.