ich find nix in meinem schlauen Buch: Was macht man, wenn der Schuldner im Ausland (Niederlande) sitzt, er aber Forderungen in Deutschland hat, die man per PfÜB pfänden könnten?
Wäre für Hinweis sehr dankbar.
Schöne Weihnachten!
Schuldner im Ausland, Drittschuldner in D - wie geht man vor
- Tina112
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Hi,
wir haben das schon häufiger gemacht.
Pfüb geht dann an das AG am Sitz der Drittschuldnderin. Am Ende des Pfüb's wird einfach folgender Einschub eingefügt:
Der Gerichtsstand ergibt sich aus § 23 ZPO (s. Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 23 Rn.10). Die Drittschuldnerin hat ihren Sitz im Amtsgerichtsbezirk.
Bei der Zustellung schickt der GV dann den Pfüb per Post an den SChuldner. Ich meine auch, dass in diesem Fall die Aufgabe zur Post als Zustellung gilt. Ist ja aber nebensächlich. Haupsache die Zustellung an den Drittschuldnder klappt.
Viel Erfolg damit.
wir haben das schon häufiger gemacht.
Pfüb geht dann an das AG am Sitz der Drittschuldnderin. Am Ende des Pfüb's wird einfach folgender Einschub eingefügt:
Der Gerichtsstand ergibt sich aus § 23 ZPO (s. Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 23 Rn.10). Die Drittschuldnerin hat ihren Sitz im Amtsgerichtsbezirk.
Bei der Zustellung schickt der GV dann den Pfüb per Post an den SChuldner. Ich meine auch, dass in diesem Fall die Aufgabe zur Post als Zustellung gilt. Ist ja aber nebensächlich. Haupsache die Zustellung an den Drittschuldnder klappt.
Viel Erfolg damit.
Liebe Grüße
Tina
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)
Tina
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Ich konnte mir das immer gut merken mit dem Gerichtsstand "des Vermögens". Also immer da wo der Schuldner Geld hat, kann durch den § 23 ZPO - wenn der SChuldner im Ausland ist - ein Gerichtsstand in Deutschland festgelegt werden.
- butterflybabe
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Ebenfalls
meinen Vorrednern.
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