Hallöchen,
wir haben Widerspruch gegen ein Mahnbescheid eingelegt. Die Gegenseite, sprich der Antragsteller hat den Mahnbescheid zurückgenommen. Es fallen doch hier keine weiteren Gebühren an, richtig? einen Kostenfestsetzungsantrag kann man nicht stellen, richtig?
Lieben Dank, LG Manu
Mahnbescheid/Wiederspruch/Rücknahme MB
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Manuela_K_0102
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weiß das jemand?
- paralegal6
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Müsstest Antrag auf Kostenentscheidung stellen. (Widerspruch kann Mdt aber auch selber)
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Manuela_K_0102
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M. E. muss der Antragsteller die Kosten des Widerspruchs als Schadenersatz tragen, da der MB ja zurückgenommen wurde. Ich würde dem Gegner eine Rechnung über die 3307 unter Fristsetzung zur Zahlung schicken. Sollte keine Zahlung erfolgen, wäre von euch ein MB zu beantragen (kein KfA, da nicht beim Prozessgericht anhängig). Die Frage ist hier nur, ob es aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist aufgrund der Höhe. Das müsst ihr aber schauen und entscheiden.
Liebe Grüße




