Europäischer Zahlungsbefehl

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Hühnerhaufen
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#1

08.06.2026, 10:56

Hallo Ihr Lieben,

wird man eigentlich darüber informiert, ob ein Antrag erlassen wurde und zur Zustellung geht?

Ich lese was von 30 Tagen Dauer (für den Erlass) und 30 Tage ab Zustellung für den Einspruch.

Gruß
Hühnerhaufen
legalspecialist
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#2

08.06.2026, 11:43

Ja werdet ihr.
Allgemeine Infos zu einem EU-ZhlgBefehl findest du hier.
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium. :pfeif
Hühnerhaufen
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#3

08.06.2026, 12:09

Danke
Hühnerhaufen
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#4

09.06.2026, 11:42

Ich sollte mich dann doch mal beim AG Wedding erkundigen, wie da zurzeit die Laufzeiten sind.

Mir wurde mitgeteilt, dass man jetzt gerade die Anträge vom 07.04.2026 bearbeitet.

Die "30 Tage" - Regel soll demnächst auf ein halbes Jahr verlängert werden (Erlass).
legalspecialist
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#5

09.06.2026, 16:02

Na Super ... :-//
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


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