Zwangsvollstreckung in der Schweiz
- Anahid
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Ja, das von Dr. Fassbender habe ich bereits gelesen. Aber da geht es auch um die Vollstreckung gegen einen Schuldner in der Schweiz. Ich habe diverse Beiträge gelesen, wonach ich sogar hier in Deutschland die Pfändung beantragen könnte. Darum bin ich etwas verunsichert und Dr. Google glaub ich auch nicht alles.
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legalspecialist
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Du wirst nicht umhin kommen, zunächst den Titel in der Schweiz für vollstreckbar erklären zu lassen.
So entnehme ich es aus dem IWW bspw.
https://www.iww.de/ve/archiv/auslandsvo ... eiz-f42629
So entnehme ich es aus dem IWW bspw.
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Gruß
Oli
Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium.
Oli
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- Anahid
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Auch der Beitrag hilft doch nicht wirklich weiter. Hier gehts um die Zwangsvollstreckung, nicht um die Pfändung. Ein Betreibungsbegehren muss ich doch nicht vorschalten, wenn ich das Arbeitseinkommen pfänden möchte. Ich blick da ehrlich nicht durch. Im Zweifel rate ich dem Mandanten, er soll sich an einen Anwalt in der Schweiz wenden und weise ihn auch darauf hin, dass die Kosten des Anwalts nicht erstattungsfähig sind (womit ich die Sache aufgrund der Höhe der Forderung ohnehin schon auf sich beruhen lassen würde).
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legalspecialist
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ZV-Sachen mit Auslandsbezug sind i.d.R. zum kotzen...so blöd wie´s klingt :-/
Gruß
Oli
Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium.
Oli
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samsara
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Schau mal hier: https://www.rechtspflegerforum.de/forum ... r-schweiz/


