Mahnverfahren Sitz Gegnerin Marokko, zeitlich begrenzter Aufenthalt in Deutschland

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RenaLanford
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#1

23.01.2026, 12:33

Hallo ihr Lieben,

ich verzweifele hier an einer Sache die ich von meinem Chef bekommen habe...

Es geht um eine Forderung unserer Mandantin gegen eine Firma in Marokko.
Ich soll einen Mahnantrag stellen, Gerichtsstand sei gemäß Vereinbarung Hamburg.

Die Gegnerin ist im Februar 4 Tage in Deutschland auf einer Messe....
Dort soll der Mahnbescheid zugestellt werden.

Ich komme hier nicht mehr weiter und manchmal redet man gegen eine Wand. 🙄

Über Online-Mahnantrag geht es nicht, da kommt sofort die Fehlermeldung, dass eine Zustellung in Marokko nicht möglich ist...
Ich habe bereits beim Mahngericht angerufen, auch dort wurde mir mitgeteilt, dass das Mahnverfahren nicht geht.
Auch nicht vor dem Hintergrund des temporären Sitzes in Deutschland auf der Messe.

Davon ab, selbst wenn es ginge und der Mahnbescheid auf der Messe zugestellt werden kann, was dann?
Man scheitert spätestens am VB....

Was soll ich sagen mein Chef meint, dass das gehen würde, immerhin hätte die Firma ja einen temporären Sitz in Deutschland.
Habt ihr noch eine Idee?

Klageweg? Aber selbst dann in der Kürze der Zeit Richter und GVZ mobilisieren?
Es wäre vermutlich was anderes, wenn man bereits einen Titel hätte und die Gegnerin für 4 Tage auf der Messe wäre...aber haben wir ja nicht.

Vielen Dank schonmal! ❤️
legalspecialist
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#2

23.01.2026, 14:15

Also wenn es eine wirksame Vereinbarung über den Gerichtsstand gibt, dann besteht allenfalls die Möglichkeit Klage in Deutschland zu erheben.
Jedoch erfolgt dann die Zustellung, etc. nach marokkanischem Recht (meist über diplomatischem Weg / Rechtshilfe) und das dauert leider lange.

Fazit:
Sprich mit deinem Chef das Mahnverfahren nicht möglich ist, da kein Raum aus § 688 III ZPO (Marokko = kein EU-Land) und er muss mit Mandantschaft sprechen, was ratsam wäre.
Gruß
Oli


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#3

23.01.2026, 14:58

Ich stimme legalspecialist zu. Mahnverfahren mit einem Schuldner in Marokko funktioniert nicht, auf wenn er hier für einige Tage auf der Messe ist. Hier mal ein Link mit Infos zum internationalen Mahnverfahren.
https://www.iww.de/ve/archiv/auslandsvo ... 20beachten

Zustellung auf der Messe geht wohl grundsätzlich klar, aber das müsste dann schon eine Klage sein, evtl. auch ein Arrest.
https://www.haufe.de/id/beitrag/fovo-05 ... 82788.html
https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/koeln/j ... 90813.html
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