Hallo Ihr.
Unsere Mandantin (GmbH) hat eine Rechnung gestellt an ein französisches Unternehmen. Die Rechnung läuft auf den Markennamen Muster.
Diese Firma zahlt nicht und nun soll Mahnbescheid beantragt werden.
Herausgefunden habe ich bisher, dass Muster im Eigentum der Firma Musterfirma% SAS steht.
Unsere Mandantin hat an die Gegenseite Produkte verkauft. In den AGBs ist Gerichtsstandsvereinbarung der Ort unserer Mandantin in Deutschland.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich aufgrund der Gerichtsstandvereinbarung einen Mahnbescheid hier in Deutschland beantragen kann?
Die weitere Frage ist, was gebe ich als Schuldner an? Die Rechnung läuft auf Muster. Das kann ich so natürlich nicht einreichen, da die Firmierung fehlt. Kann ich hier einfach Musterfirma% SAS eingeben?
Und das letzte Problem: Der Firmenname beinhaltet %. Im Mahnbescheidsantrag kann ich das so nicht angeben, da Sonderzeichen. Wie löse ich das?
Oder müsste ich tatsächlich den Mahnbescheid in Frankreich beantragen?
Mahnbescheid für französisches Unternehmen mit mehreren Problemen
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karibikblume
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Ich möchte den Profis hier nicht vorgreifen, aber ich würde denken:
1. Antragsgenger ist der Auftraggeber. Wenn das keine in D oder F eingetragene Firma ist (ggf. Gewerbeanfrage), dann würde ich den MB gegen die Person persönlich machen, die da als "Geschäftsführer" fungiert (oder sogar zwei Antragsgegner, einmal "Firma" und einmal "GF" persönlich. Sollen sie doch Widerspruch einlegen... Gegen die SAS ist m.E. kein MB möglich bzw. die Ford. durchzusetzen.
2. Wegen dem Gerichtsstand würde ich prüfen, ob die Firma in Deutschland einen "eingetragenen" (Gewerbeamt) Sitz hat. Wenn nicht, würde ich alles in Frankreich beantragen.
3. Bei % kommt mir nur die Idee, das auszuschreiben (Prozent).
1. Antragsgenger ist der Auftraggeber. Wenn das keine in D oder F eingetragene Firma ist (ggf. Gewerbeanfrage), dann würde ich den MB gegen die Person persönlich machen, die da als "Geschäftsführer" fungiert (oder sogar zwei Antragsgegner, einmal "Firma" und einmal "GF" persönlich. Sollen sie doch Widerspruch einlegen... Gegen die SAS ist m.E. kein MB möglich bzw. die Ford. durchzusetzen.
2. Wegen dem Gerichtsstand würde ich prüfen, ob die Firma in Deutschland einen "eingetragenen" (Gewerbeamt) Sitz hat. Wenn nicht, würde ich alles in Frankreich beantragen.
3. Bei % kommt mir nur die Idee, das auszuschreiben (Prozent).
- Anahid
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Immer dann, wenn Du ein deutsches Streitgericht hast, kannst Du in Deutschland einen Mahnbescheid beantragen (was hier der Fall ist, wenn die AGB wirksam einbezogen wurden).
Wie Du das Sonderzeichen beantragen kannst, weiß ich nicht - ich würde da mal bei dem Mahngericht anfragen, wie Du das machen sollst.
Und im Übrigen dürfte die Rechnung falsch ausgestellt sein, wenn die Firmenbezeichnung nicht vollständig aufgeführt ist. Das fällt dann aber jetzt langsam in den Bereich der Rechtsberatung.
Wie Du das Sonderzeichen beantragen kannst, weiß ich nicht - ich würde da mal bei dem Mahngericht anfragen, wie Du das machen sollst.
Und im Übrigen dürfte die Rechnung falsch ausgestellt sein, wenn die Firmenbezeichnung nicht vollständig aufgeführt ist. Das fällt dann aber jetzt langsam in den Bereich der Rechtsberatung.
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karibikblume
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Aus der gesamten Korrespondenz, die ich hier vorliegen habe, geht nur der Name "Muster" hervor.
Ich habe jetzt auch nochmal mit dem Gericht telefoniert und ich soll nun ein Anschreiben beifügen, in welchem der Sachverhalt und die Gerichtsstandvereinbarung mitgeteilt werden. Auch das % im Namen.
Außerdem scheint es in Frankreich wohl üblich zu sein, dass mit dem Markennamen aufgetreten wird. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Firmierung im Namen mit angegeben werden muss. Nichtsdestotrotz scheint die Rechnung aber auch in Teilen falsch zu sein.
Ich habe jetzt auch nochmal mit dem Gericht telefoniert und ich soll nun ein Anschreiben beifügen, in welchem der Sachverhalt und die Gerichtsstandvereinbarung mitgeteilt werden. Auch das % im Namen.
Außerdem scheint es in Frankreich wohl üblich zu sein, dass mit dem Markennamen aufgetreten wird. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Firmierung im Namen mit angegeben werden muss. Nichtsdestotrotz scheint die Rechnung aber auch in Teilen falsch zu sein.


