Europäisches Mahnverfahren/Zahlungsbefehl gg. Unternehmen in NL

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JJ's_Mum
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#1

28.07.2025, 14:52

Hallo Zusammen,
leider werde ich hier mit der Suchfunktion nicht fündig.

Folgender Sachverhalt:
Unser Mandant (Unternehmen mit Sitz in Deutschland) hat eine große Geldforderung gegen ein Unternehmen in den NL. Mein Chef schmeisst mir nun das "Ding" auf den Schreibtisch mit der Anweisung, einen europäischen MB zu beantragen. Er weiß im Übrigen nicht mal, was genau das ist :lol:
Leider werde ich nicht wirklich fündig, wo ich den z.B. beantrage. AG Wedding dachte ich, sei nur für Verbraucher im Ausland zuständig. Ich verzweifel hier fast, da es um insgesamt knapp 100 einzelne Forderungsbeträge geht. Ist es nicht einfach, sich einen Anwalt in den NL zu nehmen?

Unsere Kanzlei (und damit auch ich) ist darauf überhaupt nicht spezialisiert. Das ist ein Freundschaftsdienst meines Chefs, den ICH jetzt erfüllen darf. :sad:

Ganz lieben Dank im voraus für Eure Hilfe!!!
legalspecialist
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#2

28.07.2025, 15:03

§ 703d II ZPO
www.Mahngerichte.de
:)

Ob ihr einen NL-Kollegen beantragen wollt, muss sich dein Chef dazu entscheiden ;)
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium. :pfeif
Pitt
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#3

28.07.2025, 18:08

Hier mal ein Link zum europäischen Zahlungsbefehl:
https://www.justiz.nrw.de/BS/rechtimausland/epo
Legalspecialist hat Dir ja schon Infos für den Fall gegeben, dass ein deutsches Gericht zuständig wäre z.B. aufgrund Gerichtsstandsvereinbarung oder Erfüllungsort.
Ich habe mich vor einigen Jahren mal an einem europäischen Zahlungsbefehl in Tschechien versucht und bin kläglich gescheitert. Ich würde hier also zunächst prüfen, ob evtl. ein normales Mahnverfahren mit Auslandszustellung möglich ist und falls nicht, Deinem Chef das Formular für den europäischen Zahlungsbefehl zur Abschreckung zeigen. Das Ding mit rund 100 Einzelforderungen auszufüllen ist kein Spaß. Ich habe schon immer befürwortet, Anwälte im Ausland oder mit Auslandsbezug einzuschalten, wenn die Sache im Ausland geklärt werden muss. Die kennen das dortige Recht, die kennen die Bearbeitungszeiten ihrer Gerichte usw.
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