In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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anwaltsliebling
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#1
14.01.2025, 10:05
Guten Morgen,
aufgrund einer beA Störung und Abbruch des Programms ging ein MB Antrag versehentlich zweimal raus

. Ist es besser abzuwarten, wenn vom Gericht was kommt oder würdet Ihr gleich ein klarstellendes Schreiben versenden?
Danke schonmal.
Grüßle
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paralegal6
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#2
14.01.2025, 10:09
wenn er 2 Mal erlassen wir werden auch 2 Mal Gerichtskosten fällig
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Anahid
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#3
14.01.2025, 10:10
Ich würde bei Gericht anrufen, die Aktenzeichen erfragen und den Antrag einmal zurücknehmen; bevor hier noch eine doppelte Zustellung erfolgt.

Jeder Tag ist ein Geschenk, aber manche sind grottenschlecht verpackt!

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DKB
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#4
14.01.2025, 15:36
Die Gebühr KV 1100 GKG fällt aber zweimal an, sie ist fällig mit Eingang, § 6 GKG, hat mit dem Erlass nichts zu tun. Mahnverfahren sind lediglich erst bis zum Erlass eines VB vorauszahlungspflichtig. Eine Rücknahme lässt die Gebühr nicht mehr entfallen, Ermäßigungstatbestände sind ja auch nicht vorgesehen.
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paralegal6
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#5
14.01.2025, 16:29
Wenn man sich direkt nach dem Versand meldet kann man das ggf noch stoppen. Außerdem soll der ja nicht zugestellt werden da dadurch ggf unnötige Kosten ausgelöst werden wenn der Schuldner zB zum RA geht
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anwaltsliebling
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#6
14.01.2025, 20:55
Ich habe - nach 30 Minuten in der Warteschleife hängend -

mit einem Rechtspfleger sprechen können. Es ist tatsächlich so, dass das System am Mahngericht erkennt, wenn ein MB-Antrag doppelt dort eingeht und dann nur einer "verarbeitet" und erlassen wird. Der übermittelte Datensatz/Datei war ja identisch. Von daher war keine separate Antragsrücknahme nötig

. Gut zu wissen denke ich

.
Grüßle
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paralegal6
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#7
15.01.2025, 06:13
Ja, ehe man da wen erreicht, das dauert. Gut zu wissen aber da ja jedes Gericht anders wurschtelt verlasse ich mich lieber nicht drauf. Danke für die Info