Europäischer Zahlungsbefehl ??

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Lillymaus
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#1

28.05.2020, 13:00

Ich bräuchte mal Eure Hilfe.

Noch nie gemacht und daher keinen Plan.

Mandant mit Wohnsitz in Belgien zahlt seine Gebühren nicht.

So wie ich nach meinen Recherchen verstanden habe müsste ich jetzt einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls auf den Weg bringen ???

Welches Gericht wäre denn zuständig? Berlin-Wedding oder das Gericht am Wohnort des Schuldners???

Oder kann ich einen ganz normalen Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding einreichen???

Vielen Dank schon mal
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Jana47
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#2

01.06.2020, 13:51

Hallo, vielleicht hilft ja dieser Link mit dem Ablauf und dem Formularvorgaben weiter.
https://e-justice.europa.eu/content_eur ... -156-de.do

Ich gehe davon aus, dass der Antrag beim AG Wedding einzureichen ist.
Manuel
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#3

28.11.2024, 09:35

Ich nutze mal diesen Faden hier für meine nächste Baustelle:

Unser Mandant aus Litauen hat einen Europäischen Vollstreckungstitel erwirkt und mir jetzt das Formular (den Titel?!) zugeschickt mit der Bitte um Vollstreckung (Schuldner ist in Deutschland).
Ich muss gestehen, dass ich mich damit überhaupt nicht auskenne und auch in dem obigen Link nichts weiter gefunden habe.

Bekommen habe ich den Titel, ein exemplar in litauisch und eins in deutsch (identischer Inhalt). Beide sind am Ende analog mit einem litauischen Stempel und einer gerichtlichen Originalunschrift versehen.

Die einzelnen Seiten sind aber nur getackert und nicht "miteinander verbunden" (Urkunde). Titel habe ich jetzt, aber was ist mit einer Klausel und Zustellung?

Ich kann doch jetzt sicher (nicht) einfach die Vollstreckung einleiten?

Auch hier für jeden Hinweis dankbar.
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paralegal6
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#4

28.11.2024, 09:45

"Zusammen mit dem Europäischen Vollstreckungstitel muss eine Kopie des ursprünglichen Urteils übermittelt werden" du müsstest also 3 Sachen erhalten haben, den eurpäischen, das Urteil und die Übersetzung https://e-justice.europa.eu/54/EN/europ ... r?clang=de oder hat er direkt über den europäischen Titel (quasi Vollstreckungsbescheid) beantragt?
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Manuel
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#5

28.11.2024, 09:53

paralegal6 hat geschrieben:
28.11.2024, 09:45
"Zusammen mit dem Europäischen Vollstreckungstitel muss eine Kopie des ursprünglichen Urteils übermittelt werden" du müsstest also 3 Sachen erhalten haben, den eurpäischen, das Urteil und die Übersetzung https://e-justice.europa.eu/54/EN/europ ... r?clang=de oder hat er direkt über den europäischen Titel (quasi Vollstreckungsbescheid) beantragt?
Ich denke ja und muss leider nachfragen. Was ist denn das ursprüngliche Urteil?

Es gibt doch nur das Formular, also den Titel, der nach dem ausfüllen des EU-Formulars erlassen wird. Den hab ich, in litauisch und die Übersetzung in deutsch.

"Weitere Formalitäten gibt es nicht, so dass die Gerichtsentscheidung in dem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden kann."


Ich kann damit jetzt loslegen, ohne gesonderte Klausel und Zustellung?
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paralegal6
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#6

28.11.2024, 10:11

also entweder hast du ein Urteil, was du durch den Euro bestätigen lässt oder du machst sowas wie ein Euro Mahnverfahren. Ich gehe davon aus, dass du die ZV einleiten kannst. Die Bestätigung ist so ausreichend, steht auch so in dem Link bzw dem Merkblatt Seite 49
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Manuel
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#7

28.11.2024, 11:16

Es ist nicht zu fassen, eine Baustelle nach der anderen. Jetzt gesehen, dass die Schuldnerbezeichnung xyz ist und die Bezeichnung GmbH dahinter fehlt.

Vollstreckung trotzdem versuchen?

Da dürfte wohl sofort eine Monierung fällig werden.

Kann man diese Europäischen Vollstreckungstitel berichtigen lassen?

Wenigstens haben sie Zinsen genommen.
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