Europäischer Zahlungsbefehl - AG Wedding zuständig?

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#1

06.08.2024, 15:46

Hallo in die Runde,

ich soll für unseren Mandanten (der in Deutschland wohnt) gegen eine polnische Firma einen Europäischen Zahlungsbefehl beantragen. Formular habe ich auch schon ausgefüllt. Jetzt hätte ich das Ding eigentlich nach Polen geschickt per Post. Jetzt meint aber der Rechtsanwalt, dass das Amtsgericht Wedding als zentrales Mahngericht zuständig sein könnte, weil es sich bei unserem Mandanten um einen Verbraucher handelt. Das ganze beruht auf einem Dienstleistungsvertrag der nicht erfüllt wurde.

Hatte jemand so einen Fall schon mal?

Sonst rufe ich einfach morgen mal in Wedding an, und frage mich durch.
Nach sechs Jahren Erziehungspause große Teile des Zwischenspeichers gelöscht ... :abdreh
Recht_Azubi
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#2

06.08.2024, 16:11

AG Wedding ist zuständig.

Begründe es darauf, dass es sich um einen Verbrauchervertrag handelt. Hab das alles erst vor kurzem durch. Wenn du möchtest, dass das Verfahren in Deutschland bleibt, dann schick es ans AG Wedding.
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#3

07.08.2024, 08:38

@Recht_Azubi: Vielen Dank! Dann machen wir das mal so.
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