Drittschuldner in Österreich

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Pauline007
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#1

05.03.2009, 15:25

Hallo Leute,

wie ist es denn wenn mein Schuldner in Österreich arbeitet?
Lohnpfändung ganz normal bei dem gericht des Schuldners beantragen und wird dem DRittschuldner in Österreich von GVZ ganz normal zugestellt oder muss man hier was abeachten ???
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secret72

#2

05.03.2009, 15:37

Wir hatten damals den Hinweis bekommen, dass die Zustellung grundsätzlich über die Auslandszustellung über das zuständige Gericht in Österreichen erfolgen kann, dies aber unter Umständen mit erheblicher Zeitverzögerung verbunden ist. Und außerdem eine Prüfungsgebühr von 20 Euro anfällt.

Alternativ kann die Zustellung im Parteibetrieb erfolgen.

Wir haben uns für erstes entschieden und die 20 Euronen eingezahlt.

Zu beachten ist aber, dass die die Forderung nicht anerkennen müssen. Unser Drittschuldner hatte aber anstandslos alles gezahlt.
Pauline007
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#3

05.03.2009, 15:47

Also hattet ihr ganz normal den pfüb gemacht und dann was vom gericht gehört ?
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
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Anahid
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#4

21.03.2024, 15:35

Da der Beitrag hier schon ziemlich alt ist und sich die Gesetze doch erheblich geändert haben, meine Frage:

Mein Schuldner lebt in Deutschland und arbeitet in Österreich. Kann ich hier wirklich ohne Probleme den Beschluss in Deutschland beantragen und nach Österreich zustellen lassen? Und was heißt: "Wird ggf. nicht anerkannt."? Ich muss hier schon sicher wissen, dass ich an dessen Gehalt in Österreich rankomme.

Da ich - Gott sei Dank - mit Auslandsvollstreckung nichts bis gar nichts am Hut habe, würde ich hier ein wenig Hilfe von unseren Spezialisten benötigen. :-?
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#5

21.03.2024, 15:50

https://e-justice.europa.eu/content_pro ... tore-de.do
Schätze du musst nur für die Gehaltsexekution halt deren Vordruck verwenden. Mit nem Deutschen Schuldner hatte ich den Fall noch nicht, dürfte aber egal sein? :-? Habe Auslandsbezug auch nur alle Jubeljahre, vielleicht hat es jemand anders aktuell? :angst

Hilft #3?
viewtopic.php?f=36&t=97826&p=2096080&hi ... h#p2096080
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#6

21.03.2024, 17:00

Nee, der Beitrag hilft nicht unbedingt weiter. Der Schuldner wohnt da ja auch in Österreich. Solche Fälle schieb ich immer direkt weg und die Leute sollen sich Anwälte in Österreich suchen. Ich mach höchstens noch den Antrag für den EU-Titel. :mrgreen:
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#7

25.03.2024, 12:38

:schieb
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#8

11.04.2024, 10:38

Anahid hat geschrieben:
21.03.2024, 15:35
Und was heißt: "Wird ggf. nicht anerkannt."?
ich schätze das heisst einfach, dass wie hier auch der DS in der Erklärung ankreuzen kann "Anspruch wird anerkannt" oder er macht es eben nicht und weigert sich.

Kennt sonst jemand für mich eine dt. Kanzlei die eine Filiale in Oesterreich hat oder welchen RA nimmt man in OE? :-?
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#9

15.04.2024, 12:05

Ich würde einfach mal schauen, ob Du Anwälte in dem Ort, wo vollstreckt werden soll, findest und da mal anrufen, ob die das übernehmen würden.
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