arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

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Coco Lores
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#21

27.06.2019, 12:53

jojo hat geschrieben:
27.06.2019, 12:43
Da steht Schreibprogamm. M.E. ist das aber in der gängigen Anwaltsweichware enthalten.

Ich bemängel aber auch diese Schreibmaschine nicht, auch wenn ich mich frage, wie ihr da noch Farbbänder auftut..
Anwaltssoftware scheidet bei mir schon mal aus...wir arbeiten ohne!

Und was meinst du mit "Farbbändern auftun"? Wo man die noch herbekommt oder was ist gemeint? :lol:
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jojo
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#22

27.06.2019, 13:02

Yep, ich wusste gar nicht, dass man die noch bekommt.

Wir haben hier die letzten Schreibmaschinen daher vor Jahren schon entsorgt.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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sh161
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#23

27.06.2019, 13:02

Okay, spätestens Absatz 3 macht deutlich, dass ich ein Formular besorgen muss und nicht das verlinkte PDF verwenden kann:

(3) Die Blätter sollen mit einem Durchschreibemittel versehen sein, das auch bei handschriftlicher Bearbeitung durch das Gericht die Lesbarkeit der Durchschriften gewährleistet; § 1 Absatz 2 Satz 5 gilt entsprechend.
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sh161
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#24

27.06.2019, 13:03

Coco Lores hat geschrieben:
27.06.2019, 12:53
Anwaltssoftware scheidet bei mir schon mal aus...wir arbeiten ohne!
Und in meiner ist ein MB zum ARG nicht vorgesehen. :ka
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sh161
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#25

27.06.2019, 13:05

jojo hat geschrieben:
27.06.2019, 13:02
Yep, ich wusste gar nicht, dass man die noch bekommt.

Wir haben hier die letzten Schreibmaschinen daher vor Jahren schon entsorgt.
Och, bei Soldan und D&K bekommt man noch so einiges.
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Coco Lores
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#26

27.06.2019, 15:31

jojo hat geschrieben:
27.06.2019, 13:02
Yep, ich wusste gar nicht, dass man die noch bekommt.

Wir haben hier die letzten Schreibmaschinen daher vor Jahren schon entsorgt.
Ich weiß auch gar nicht, ob man noch welche bekommt, aber unser Farbband wird jetzt so gut wie gar nicht mehr benutzt, da ja fast alles elektronisch zu machen ist, dass das Farbband wahrscheinlich noch 20 Jahre reicht :lolaway
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Sonne0412
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#27

29.08.2022, 15:32

Hallo liebe Mitstreiter,

ich möchte des Thema noch einmal aufgreifen. In unregelmäßigen Abständen bittet mich mein Chef um die Vorbereitung eines MB-Antrages im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren.
Die Formulare sind ja noch wie vor im Einzelhandel erhältlich.

Wie geht ihr mit der elektronischen Übermittlung der Anträge per beA um? Scannt ihr alle Seiten des Formulars ein?

Dass der Weg der Klage einfacher ist, ist mir bewusst, wird aber ausdrücklich nicht gewünscht.

Viele Grüße
Claudia
:katze1 Humor ist der Knopf der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur. :notier
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Adora Belle
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#28

29.08.2022, 15:38

Hier die letzten Ergüsse. Es wird gescannt oder online ein PDF ausgefüllt, und dann per beA versandt. Einzelne Gerichte akzeptieren das wohl so. Besser vorher abklären.
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Sonne0412
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#29

29.08.2022, 16:00

Adora Belle hat geschrieben:
29.08.2022, 15:38
Hier die letzten Ergüsse. Es wird gescannt oder online ein PDF ausgefüllt, und dann per beA versandt. Einzelne Gerichte akzeptieren das wohl so. Besser vorher abklären.

ich danke Dir ;)
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