deutschen Kostenfestsetzungsbeschluss in der Schweiz vollstrecken. Zustellungsbevollmächtigter in der Schweiz notwendig?

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mistral

#1

21.07.2022, 13:48

Wir haben hier einen Kostenfestsetzungsbeschluss für unseren Mandanten aus dem Jahr 2008 liegen.

Der Schuldner ist inzwischen in die Schweiz umgezogen. Seine Adresse haben wir.

Benötigen wir für die Zwangsvollstreckung einen Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz??
Das wäre schlecht.

Müssen wir zuerst ein Betreibungsbegehren stellen oder können wir direkt einen Antrag auf Rechtseröffnung stellen?

Besser wäre es ja, wenn wir gleich den Antrag auf Rechtseröffnung stellen könnten.


Das hier habe ich gelesen:
viewtopic.php?t=41783
mistral

#2

22.07.2022, 11:20

Weiß zumindest irgendjemand, ob wir einen Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz benötigen?
Das würde schon mal helfen.
mistral

#3

23.07.2022, 15:58

Hat denn keiner eine Idee?
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
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Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
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#4

25.07.2022, 12:23

Ich hatte vor Jahren mal was in der Schweiz. Das Hauptproblem ist, dass (zumindest damals) es keine einheitliche Regelung gab. Die Voraussetzungen wichen von Kanton zu Kanton ab, genauso wie die "Amtssprachen". Ich würde an Deiner Stelle einfach mal Kontakt zu einem Anwalt in der Schweiz aufnehmen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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