Zwangsvollstreckung Luxemburg

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DSA17
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#1

11.06.2015, 08:41

Hallo an alle :wink1

Wir haben in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren einen Vergleich abgeschlossen; die Gegenseite ist eine Firma mit Sitz in Luxemburg (S.a.r.l). Wir haben für den Vergleich jetzt eine "Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel" vorliegen.

Wie gehe ich jetzt weiter vor, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten? Welche Kosten werden ungefähr entstehen?


Vielen Dank!
Pilgrim

#2

11.06.2015, 08:47

Ich arbeite in Luxemburg mit einem deutsch sprechenden Gerichtsvollzieher zusammen. Wenn du seine E-Mailadresse möchtest, sag Bescheid. An die Vollstreckung in Luxemburg traue ich mich selbst nicht ran
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#3

11.06.2015, 09:13

dürfte ich die Kontaktdaten des Gerichtsvollziehers evtl. auch haben?
Wir haben es über einen RA in Luxemburg versucht, aber was der alleine an Honorar verlangt, zieht einem die Schuhe aus.
Danke!
Pilgrim

#4

11.06.2015, 09:22

ConnyJ ich schicke dir die Adresse als PN.

Kommuniziere am besten zunächst per E-Mail mit ihm. Anschließend schickst du ihm den Titel und eine aktuelle Forderungsaufstellung.
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Kaffeeschubse
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#5

14.01.2022, 10:36

Pilgrim hat geschrieben:
11.06.2015, 09:22
ConnyJ ich schicke dir die Adresse als PN.

Kommuniziere am besten zunächst per E-Mail mit ihm. Anschließend schickst du ihm den Titel und eine aktuelle Forderungsaufstellung.
Schickst Du mir bitte auch die Adresse, ich habe jetzt auch so einen Fall.

:thx
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#6

12.04.2022, 11:20

Hallöchen ihr Lieben,

ich habe ein ähnliches Problem:

Deutscher Titel und Vollstreckbarkeitserklärung sind vorhanden. Ich würde jetzt gern vollstrecken, aber ich habe keine Ahnung wie ich vorgehen muss und was es bei der ZV in Luxemburg zu beachten gilt. Vielen Dank für evtl. Hilfe :)
Ryutsun
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#7

13.04.2022, 13:47

http://www.europe-eje.eu/de/annuaire

schau mal dort, ob du nen GV findest. Habe ich selber aber noch nicht probiert. Einfach Adresse vom Schuldner bzw. PLZ eingeben und schauen, ob da was angezeigt wird.

Ansonsten brauchste halt wie im Thread hier erwähnt entsprechend nen europäischen Vollstreckungstitel oder wie der Spaß nochmal heißt. Hier musst du aber nochmal unterscheiden, gibt glaube ich 2 verschiedene, weil die irgendwann mal in..ich meine 2015 oder so, nochmal was in ihrer Verordnung geändert haben, sodass du Titel von davor nach anderen Maßgaben bescheiden lassen musst, als danach. Da würde das Gericht dich aber auch drauf hinweisen.

Gehe einfach mal davon aus, dass du eh schon alles hast und dann sollte es keine Abweichungen in Sachen ZV geben, außer eben Kosten.

Die findest du dort auf der Seite auch in den E-Notes - in diesem Fall bei den Vollstreckungsorganen unter Luxemburg.

Alternativ such dir irgendeinen GV in Luxemburg raus und schick dem den Auftrag, der leitet das angeblich an den zuständigen Kollegen aus dem Bezirk weiter (laut der Seite).
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