Gehaltsexekution Österreich Schuldner umgezogen

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Blnerin
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#1

30.11.2021, 08:35

Guten Morgen,

wir haben in Österreich eine Gehaltsexekution beantragt und diese auch bewilligt bekommen. Jetzt erhalten wir vom Bezirksgericht die Nachricht, dass die EB der verpflichteten Partei nicht zugestellt werden konnte, weil die angegebene Adresse ungenügend ist. Der betreibenden Partei bleibt die weitere Antragstellung vorbehalten.

Ich konnte nun eine neue Anschrift in Österreich ausfindig machen. Der Schuldner wohnt immer noch im selben Ort in Österreich, nur in einer anderen Straße. Weiß jemand, was ich jetzt tun muss? Reicht es aus, wenn ich auf die bewillige Gehaltsexekution Bezug nehme und die neue Anschrift in einem Schreiben mitteile? Oder muss ich hier wieder extra ein neues Formular ausfüllen? Wie verhält es sich mit den Kosten, die für die Adressermittlung entstanden sind?

Ich bin für jede Meinung und Anregung dankbar.

Liebe Grüße
Blnerin
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Dany1981
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#2

30.11.2021, 09:09

Guten Morgen. Ich würde dort einfach anrufen und nachfragen. Ich hab 1-2 Mal erst in Österreich vollstreckt, kann mich aber erinnern, dass die dort sehr freundlich und hilfsbereit sind.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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katuscha
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#3

07.12.2021, 12:54

Da reicht ein einfaches Schreiben an das Gericht mit der Bitte um erneute Zustellung. Gleichzeitig beantragst Du die Festsetzung der Kosten für die Adressermittlung (Nachweis beifügen). Dann kannst Du später mit diesem Beschluss die Kosten in einem weiteren Exekutionsverfahren geltend machen.
Blnerin
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#4

10.12.2021, 11:14

Super. Vielen lieben Dank für die Hilfe. LG
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