Anspruchsbegründung Mahnverfahren

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
mysterywomanx
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 20.11.2014, 14:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#21

30.07.2021, 14:23

Hallo.

ich schreibe in ein altes Thema rein, um nicht ein neues zu eröffnen.

Wir haben MB und VB beantragt.
Gegen den MB hat die Schuldnerin Widerspruch eingelegt, da der verspätet war, weil VB zwischendurch erlassen, wird dies als Einspruch gewertet.

Alles gut.

Ich Anspruchsbegründung gefertigt.

Meine Anspruchsbgründung


----------------------------------------------------------------------------------
Anspruchsbegründung

in dem Rechtsstreit


Mandant

- Kläger -

Prozessbevollmächtigter: ............... Wir ...............

g e g e n

Schuldner


- Beklagter -


Gegenstandswert: ...................... EUR

AZ: .................



begründe ich den Vollstreckungsbescheid wie folgt und stelle im eigenen Namen folgende Anträge:

1.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ................... EUR nebst 5 %-Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem ............. zu zahlen.

2.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Kosten für das Mahnverfahren in Höhe von ................. EUR zu zahlen.

3.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.

4.
Das Urteil ist - notfalls gegen Sicherheitsleistung - vorläufig vollstreckbar.

Es wird angeregt, dass schriftliche Vorverfahren gemäß § 276 ZPO anzuordnen. Für den Fall der Fristversäumnis oder des Anerkenntnisses wird schon jetzt beantragt, den Beklagten durch Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu verurteilen.


Dann folgt die Begründung (1 Seite)


-----------------------------------------------------------------------------------

Das Gericht hat nun Termin anberaumt. (hat uns aber erst einmal nicht angezeigt, dass die Gegenseite sich verteidigen will - meines Erachtens muss die Schuldnerin auch die Verteidigung anzeigen - darüber gibt es eine Verfügung). Im Normalfall erhalten wir ja die Nachricht darüber.

Das Gericht schreibt auch, dass unser Antrag nicht den Anforderungen entspricht, da bereits der VB erlassen wurde.

WHAT????

Ich hatte mich an ein Muster gehalten.

Was wollen die genau, was kann ich korrigieren. Mein Chef ist in diesen Sachen nicht sooooooooooo Fit. Diese Mandante übernehme ich vollständig, und wir haben vielleicht 5 Mahnsachen. Das ist glaube meine zweite Anspruchsbegründung. Mein Wissen ist das noch im großen und ganzen aus der Schule :vogel :pfeif

Sollte in irgendeinem Thema die Antwort stehen, verweist mich gerne darauf

Vielen Dank für Eure Antworten
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#22

30.07.2021, 14:29

Du begründest nicht den Vollstreckungsbescheid. Der ist schon in der Welt.

Du begründest Deinen Antrag,

den VB aufrechtzuerhalten und die weiteren Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen
.

So wird tenoriert, z.b. hier.
mysterywomanx
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 20.11.2014, 14:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#23

30.07.2021, 14:32

:thx

Aus Fehlern lernt man :D
Das wird mir nie wieder passieren.

Und jetzt ist es mir auch klar . .... Vielen Dank
Refa-99
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 347
Registriert: 22.08.2020, 14:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte + Jura-Studentin

#24

30.07.2021, 14:45

Und warum stellst du in eigenem Namen irgendwelche Anträge, wenn ihr die Prozessbevollmächtigten seid?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Antworten