Schuldner nach Polen verzogen

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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carenny
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#1

28.02.2018, 08:12

Hallo.

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt, dieser konnte nicht zugestellt werden. EMA ergab, dass der Schuldner nach Polen verzogen ist. Eine genaue Adresse dort ist nicht angegeben.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Liebe Grüße
Gänsefüßchen
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#2

28.02.2018, 15:47

Hallo carenny,

Polen ist äußerst kompliziert.

Wir machen viel Auslandsvollstreckung, aber Polen geben wir an ein polnisches Inkassobüro (die sprechen deutsch) oder eine polnische Partnerkanzlei (ich arbeite für 3 Polen) ab.

Wenn gar nichts mehr geht, kann ich dir die Kontaktdaten geben.

Viele Grüße
carenny
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#3

07.03.2018, 11:27

Gänsefüßchen hat geschrieben:Hallo carenny,

Polen ist äußerst kompliziert.

Wir machen viel Auslandsvollstreckung, aber Polen geben wir an ein polnisches Inkassobüro (die sprechen deutsch) oder eine polnische Partnerkanzlei (ich arbeite für 3 Polen) ab.

Wenn gar nichts mehr geht, kann ich dir die Kontaktdaten geben.

Viele Grüße

Wir kommen nicht weiter. Wäre ganz toll, wenn du mir die Kontaktdaten geben könntest :-)
Gänsefüßchen
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#4

28.03.2018, 09:00

Hier das deutsch sprechende Inkassobüro. Die sind sehr nett

Egzekucja s.c.
Miodowa 2b, 65-602 Zielona Góra

Telefon: (+48) 68 325 50 17
E-mail: windykacja@egzekucja.com
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salia81
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#5

06.03.2020, 14:12

Ich würde dieses Thema gerne aufgreifen:

Folgender Sachverhalt:
Für unsere Mandantin sind wir außergerichtlich tätig geworden und haben die Schuldnerin zunächst außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Es meldete sich der Ehemann der Schuldnerin und vereinbarte eine Ratenzahlung. Gezahlt wurde jedoch nur eine Rate und diese auch nicht in der vereinbarten Höhe ein. Als auf die erneute Zahlungsaufforderung keine weitere Zahlung erfolgte, wurde Mahnbescheid beantragt. Gegen diesen legte die Schuldnerin Widerspruch ein. Die Sache ging ins streitige Verfahren und da sich die Schuldnerin nicht durch einen Anwalt vertreten ließ (Landgericht), erging Versäumnisurteil.

Bedauerlicherweise konnte das Versäumnisurteil nun nicht zugestellt werden, da die Schuldnerin (bereits zum wiederholten Mal in dieser Sache) verzogen ist. Die Melderegisterauskunft ergab, dass die Schuldnerin nach Polen gezogen ist. Es wurde zwar ein Ort angegeben, jedoch keine Straße.

Jetzt hätte ich zwar durch die Zahlung der Schuldnerin eine Bankverbindung (falls diese noch besteht), aber da das Versäumnisurteil nicht zugestellt wurde, kann ich ja nicht einfach vollstrecken. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, außer wie oben genannt ein polnisches Inkassobüro einzuschalten?
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#6

16.01.2021, 10:48

Ich möchte nochmals auf den oben beschriebenen Fall zurückkommen. Zwischenzeitlich konnte das Versäumnisurteil in Polen zugestellt werden und die Mandantschaft hat grünes Licht für einen Versuch gegeben, das damalige deutsche Konto zu pfänden in der Hoffnung, dass dieses noch besteht. Kann ich den Pfüb an das Gericht schicken, wo der Drittschuldner seinen Sitz hat? Die Schuldnerin sitzt ja noch in Polen.
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#7

18.01.2021, 13:00

Den Pfüb-Antrag musst du am Ort des letzten in D bekannten Wohnsitzes stellen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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salia81
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#8

18.01.2021, 15:10

Danke, aber kann ich für meinen Pfüb nicht § 23 Abs. 2 ZPO anwenden?
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#9

18.01.2021, 15:38

Interessante Idee - hab ich noch nie versucht.
Probier es doch mal und berichte sehr gern, ob das Gericht deiner Auffassung gefolgt ist.
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