Vollstreckung Niederlande/Deutschland

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
Amy08
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 20.02.2019, 14:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

28.05.2019, 15:46

Hallöchen, :wink1

ich benötige mal wieder eure Hilfe..

Wir haben in einer Akte zwei Vollstreckungsbescheide gegen 2 Schuldner vorliegen, die Vollstreckungsbescheide sind fast identisch und unterscheiden sich nur im Namen der Schuldner. Die beiden Schuldner wohnen in den Niederlanden und haben die gleiche Anschrift. Ein LKW den die Schuldner besitzen, den wir ggfs. pfänden möchten, befindet sich allerdings in Deutschland.

Nun wäre meine Frage, muss ich einen Gerichtsvollzieher in den Niederlanden beauftragen, auch wenn sich der zu pfändende LKW in Deutschland befindet?
Wenn ja, kann ich einen Vollstreckungsauftrag für beide Schuldner machen und beide Titel beifügen? Oder muss ich zwei getrennte Vollstreckungsaufträge machen?

Ich hatte so einen Fall leider noch nie und bin derzeit etwas überfragt.. :patsch
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

29.05.2019, 09:23

Hierfür müsste man jetzt wissen, wie du den LKW pfänden möchtest.

Wenn du einen Pfüb beantragen möchtest und damit die Herausgabeansprüche pfänden möchtest, ist das Gericht für den Erlass des Pfübs zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Sitz hat. Das wäre hier das Gericht in den Niederlanden.

Wenn du den LKW im Wege einer Sachpfändung pfänden möchtest, ist dafür der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk sich der zu pfändende LKW befindet. Hier kommt es nämlich nicht darauf an, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat, sondern wo sich das Objekt der Begierde befindet. ;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Amy08
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 20.02.2019, 14:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

29.05.2019, 10:17

Wenn es die beiden Möglichkeiten gibt, würde ich den Weg mit der Sachpfändung wählen, damit der Gerichtsvollzieher hier vor Ort zuständig ist. Ich denke das wird einfacher sein, als sich mit dem Gericht in den Niederlanden auseinander zu setzen :mrgreen:

Aber wenn ich den Vollstreckungsauftrag hier für den Gerichtsvollzieher mache, kann ich dann aber nicht, wie sonst üblich die Abnahme der Vermögensauskunft, Erlass des Haftbefehls, Taschen/Kassenpfändung ankreuzen, da der Gerichtsvollzieher den Schuldner ja nicht Zu Hause aufsucht. Kann ich dann in dem Formular für den Vollstreckungsauftrag einfach die vorgenannten Kreuze weg lassen und in dem Feld "weitere Aufträge" rein schreiben, dass der LKW gepfändet werden soll mit Angabe, wo sich dieser befindet? Oder muss ich das anders machen? 97
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

29.05.2019, 10:34

Ich kann dir hier gar keinen Ratschlag geben, weil mir hier der Sachverhalt zu dünn ist. Wo befindet sich der LKW genau? Wenn er sich im Gewahrsam Dritter befindet, dann muss du zum Beispiel zuerst einen Pfüb beantragen und die Herausgabeansprüche des Schuldners gegen den Dritten pfänden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Amy08
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 20.02.2019, 14:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#5

17.06.2019, 16:23

Dann muss ich bei dem Mandanten erstmal nachfragen, wo sich der LKW genau befindet, danke schonmal für die Hilfe :thx
Antworten