In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Tinchen04
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#1
05.03.2019, 10:20
Hallo alle zusammen.
Ich bin neu hier und brauche Hilfe zum Ausfüllen eines Exekutionsantrages. Der Schuldner wohnt in Österreich
Ich habe bereits einen europäischen Zahlungsbefehl aus Österreich, aber wie ist es mit den Gebühren hierfür? bzw. dann für den Exekutionsantrag. Nach RVG?
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liizzaa25
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#2
05.03.2019, 14:55
Tinchen04 hat geschrieben: ↑05.03.2019, 10:20
Hallo alle zusammen.
Ich bin neu hier und brauche Hilfe zum Ausfüllen eines Exekutionsantrages. Der Schuldner wohnt in Österreich
Ich habe bereits einen europäischen Zahlungsbefehl aus Österreich, aber wie ist es mit den Gebühren hierfür? bzw. dann für den Exekutionsantrag. Nach RVG?
Juhuu Tinchen04,
für den Exekutionsantrag
rechnest du einfach eine ZV-Gebühr nach RVG ab. Da der Antrag ja hier in Deutschland gestellt worden ist und somit auch unsere normalen Gebühren anfallen. Theoretisch könntest du aber glaube ich auch nach österreichischem Recht abrechnen. Sicher bin ich mir da aber nicht. Wir nehmen halt die normale ZV-Gebühr nach RVG.
LG
liizzaa25
LEGAL ASSISTANT
not a magician
But i unerstand your confusion
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Tinchen04
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#3
06.03.2019, 09:47
Hallo liizzaa25
danke für deine Antwort. Ich werde dann wohl auch nach der RVG abrechnen.
LG