ich habe ein Problem.
Meine Schuldner (Ehepaar) wohnen seit Jahren in England (keine Meldepflicht dort!). Nun ist der KFA zur Festsetzung der ZV-Kosten nicht zugestellt worden, weil sie wohl angeblich verzogen sind.
Wie komm ich an die beiden jetzt heran? (Detektiv in England? Englischer Anwalt?)
Kann ich hier von einem deutschen GVZ die Drittauskünfte einholen lassen? (Es gab nie einen ZVA in Deutschland oder eine VA, Haftbefehl oder so was.) Es gibt eine (uralte) deutsche Anschrift. Den dort zuständigen GVZ mit der Einholung von Drittauskünften beauftragen?
Mit dem Titel (Anschrift in England ist da schon drauf!) ist nie die ZV dort versucht worden, es sind immer nur Erbteile oder deutsche Konten gepfändet worden. Alles läuft ins Leere.
Kann man das Fi-Amt selbst als Gläubigervertreter anschreiben und/oder die Rentenversicherung, oder muss man "ins Blaue" pfänden?
In der Hoffnung auf Hilfe
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Schokolatina