Ich versuche es mal nochmal!
Hat irgendjemand Erfahrung oder Wissen darüber, ob man die Zwangsvollstreckung auch gegen den deutschen Standort einer ausländischen Firma richten kann?
Der Titel ist gegen ein Flugunternehmen in Spanien. PfÜB scheidet leider auch aus, da die Bank in Großbritannien ist.
Forderung: ca. EUR 578,78
Vielen dank für eure Hilfe!
ZV bei Inlandsstandort?
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Kann mir wirklich gar keiner helfen??
- AliceImWunderland
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Die Frage ist jetzt auch, ob die Schuldnerbezeichnung im Titel die gleiche ist, wie die Bezeichnung der deutschen Tochtergesellschaft. Oft haben die deutschen Niederlassungen eine andere Bezeichnung, z.B. in Spanien "Airline SA" und in Deutschland heißt sie dann "Airline GmbH". Wenn es so ist, kann man in Deutschland mit diesem Titel sowieso nicht vollstrecken.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Der Titel ist gegen die spanische Anschrift der Firma.
Die Firmenbezeichnung in Deutschland und Spanien ist die Gleiche.
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- AliceImWunderland
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Okay, dann ist als weiteres zu klären, ob die deutsche Firma eine selbständige Zweigniederlassung, ein Tochterunternehmen oder eine unselbtändige Niederlassung ist. Ich habe hier etwas gefunden, was sich zwar auf die Kontopfändung bezieht, jedoch sicherlich auch auf die allgemeine Vollstreckung anwendbar ist:
https://books.google.de/books?id=O15-oO ... ng&f=false
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