ich hab hier eine Forderung aus einem Mietverhältnis zu liegen.
Antragsgegner ist eine BV (Niederlande).
Im Vertrag ist Gerichtsstand vereinbart: am dem die Mietsache belegen ist (Berlin).
Zusätzlich weiß ich den Gesellschafter der BV nicht.
Meine Fragen:
Kann ich einen online-mahnantrag einfach an das zentrale Mahngericht stellen (Berlin) oder muss ich hier einen europäischen Zahlungsbefehl erwirken? Ich habe mir mal die Seite mahngerichte Antragsgegner mit Auslandwohnsitz (Zustellung an Antragsgegner im Ausland oder nach dem NATO-Truppenstatut) durchgelesen, aber nun bin ich irgendwie total verwirrt
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Und die letzte Frage: Kann ich überhaupt so einen Antrag stellen ohne die Angabe eines Gesellschafters, ohne eine Monierung zu erhalten? Ich dachte eigentlich, den müsste man immer mit angeben?
LG
repfiff