Hallo,
kann mir jemand sagen, ob die Zwangsvollstreckung aus einen Zwangsgeld/-haftbeschluss in die Schweiz möglich ist und wenn ja wie.
Der Schuldner hat seinen Wohnsitz in der Schweiz, den Zwangsgeld/-haftbeschluss werden wir beim zuständigen Prozessgericht (AG Aschaffenburg) beantragen, da Urteil vorausgeht.
Ich meine, so ein Zwangsgeldbeschluss ist nicht nur eine reine Forderung, die da vollstreckt werden kann, denn der Schuldner kann ja alternativ die unvertretbare Handlung erledigen = Versicherung zu Protokoll an Eides Statt, dass Auskunft über Nachlass vollständig und nach besten Gewissen, etc. erteilt wurde.
Deswegen denke ich, dass mittels Beitreibungsamt in Schweiz nicht viel funktionieren wird, oder? Aber wie dann?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ZV aus Zwangsgeld/-haftbeschluss in Schweiz möglich?
Wir hatten mal in Italien gegen einen Schuldner vollstreckt, in dem wir für uns als Verkehrs-RA und für einen RA in Italien PKH beantragt und bewilligt bekommen haben und der Rest hat der RA in Italien besorgt.
Ich arbeite nach dem Hauskatzen-Verfahren:
Ich schleiche zur Arbeit,
lege die Pfoten auf den Tisch
und warte auf die Mäuse!
Ich schleiche zur Arbeit,
lege die Pfoten auf den Tisch
und warte auf die Mäuse!