Hallo
Stehe voll auf dem Schlauch.
Wir haben Gebührenforderungen gegen eigenen Mandanten, angeblich hat er nichts, wir wissen aber von einem Sparbuch, das wollen wir pfänden. Habe nun bereits Pfüb gemacht, Zustellungen an Schuldner und Drittschuldner sind zurück. Wie gehe ich nun weiter vor? Zuständigen Gerichtsvollzieher beim Schuldner habe ich herausgefunden. Reicht es wenn ihm dem die Zustellungen nebst Schreiben der Bank zuschicke und mit einfachem Schreiben klar mache was ich will oder muss ich erneut einen Auftrag stellen, wenn ja welchen und was muss ich beachten, gibt es irgendwo Vordrucke, Formulare? Habe sowas noch nie gehabt.
Vielen Dank im voraus
Sparbuch pfänden
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- Liesel
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Zunächst Schuldner unter Fristsetzung auffordern, das Sparbuch an euch herauszugeben. Nach erfolglosem Fristablauf den GV unter Vorlage des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit der Wegnahme des Sparbuches beauftragen (836 III ZPO).
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(UNHEILIG)
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