Drittstellenauskunft wenn Schuldner im Ausland lebt

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Walle
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#1

11.11.2015, 11:17

Hallo ich nochmal :oops:
(vorab: Da wir nicht viele ZV-Sachen haben, besteht meine ZV-Kenntnisse aus learning by doing und google :pfeif )

Der Schuldner wohnt in England, bezieht hier Altersrente von der Ärtzekammer. Diese haben wir zwar gepfändet, da er aber minderjährige untehaltspflichtige Kinder hat, kann es allers dauern. "Offiziell" wohnt er in England und ist auch dort gemeldet, lebt aber in Deutschland. Man sieht und kennt ihn.
Da er ein gewiefter Schuldner ist, kann ich mir eigentlich auch vorstellen, dass die Ärztekammer seine Rente auf ein ihm nicht gehörendes Konto überweist.

Meine Frage ist, wie bekomme ich die Drittstellenauskunft?
Muss ich einen Antrag auf VA stellen und wenn dies nicht möglich ist, die Einholung der Drittstellenauskunft beantragen? Und wenn ja, Auftrag nach England???


Lieben Dank vorab :wink1
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AliceImWunderland
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#2

11.11.2015, 11:58

Die ZV muss ja nicht auf der Meldeanschrift des Schuldners erfolgen, sondern an seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
Wenn Ihr die deutsche Anschrift des Schuldners kennt, dann würde ich einen VA-Auftrag bezüglich dieser Anschrift schicken und im VA-Auftrag die notwendigen Drittauskünfte beantragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Walle
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#3

11.11.2015, 13:47

D. h. also, wenn ich weiß, dass Schuldner Meyer sich in Deutschland bei seiner Freundin Müller aufhält, kann ich den ZV-Auftrag an Meyer c/o Müller erteilen?
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AliceImWunderland
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#4

11.11.2015, 13:51

Yep! In der Theorie ja.
In der Praxis ist es schon oft vorgekommen, dass die Frau Müller gegenüber dem GVZ dann gesagt hat, dass der Herr Meyer dort nicht mehr wohnt, sondern unbekannt verzogen ist.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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