Der Schuldner hat sich unter der uns zuletzt bekannten Adresse in Deutschland abgemeldet. Der Mahnbescheid konnte noch zugestellt werden, der VB jetzt nicht mehr. Wir vermuten, dass dies mit Absicht geschehen ist.
Uns ist jetzt aber noch eine Adresse in Polen bekannt. Könnte ich den VB jetzt einfach dort zustellen lassen? Was gibt es zu beachten?
Schuldner hat sich unter der bekannten Adresse in D abgemeld
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 628
- Registriert: 23.05.2012, 09:52
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Advoline
- Wohnort: Erfurt
Ich denke schon, dass eine Zustellung in Polen gehen dürfte. Einfach mal im Vordruck für den Antrag auf Erlass des VB die Anschrift angeben. Das müsste dann theoretisch nach § 32 AVAG gehen, das ist die Zustellung im Mahnverfahren im Ausland.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Ich möchte nach Schottland
- Pisten_huhn83
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 585
- Registriert: 10.02.2010, 13:33
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Kassel
Eine Zustellung in Polen geht mit Sicherheit, haben wir auch schon gemacht. Man muss halt nur noch zusätzlich Übersetzungskosten zahlen.
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
das Pisten-huhn