Neuer Mahnbescheid

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
Die_Mone
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 14.03.2013, 09:44
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Witten

#1

22.06.2015, 11:26

Hallo ihr Lieben!
Ich habe eine Frage bezüglich eines Mahnbescheides.
Leider hatten wir es versäumt, den Vollstreckungsbescheid innerhalb der 6-monatigen Frist zu beantragen, da die Akte wohl "untergegangen" ist.
Wir haben zwar VB beantragt, wurde aber als unzulässig zurückgewieseen (wegen der Frist).
Die Wirkung des MB ist dadurch ja erloschen.

Meine Frage ist nun, ob ich einen neuen MB über exakt die gleiche Forderung beantragen kann/ darf ??


LG
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

22.06.2015, 11:32

Ja, kannst du.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Pilgrim

#3

22.06.2015, 12:37

Haben wir auch schon (erfolgreich) gemacht
Die_Mone
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 14.03.2013, 09:44
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Witten

#4

22.06.2015, 12:53

danke für die schnellen antworten!

ihr seid super!
Antworten