Hallöchen
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
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ob deine schuldnerische AG noch ansässig in der Schweiz ist, erfährst du unter
http://www.zefix.ch/zfx-cgi/hrform.cgi/ ... 66&amt=007
Hier einfach den Namen und Sitz bzw. wenn vorhanden Unternehmsnummer eingeben und suchen...
Welches Betreibungsamt für deine Betreibung zuständig ist erfährst du unter
http://www.betreibung-konkurs.ch/bk/DE/ ... aemter.htm
Hier sind die jeweiligen Betreibungsämter nach den Kantonen unterteilt.
Bitte beachte:
Die Schweizer Betreibungsämter nehmen keine Zustellung der Post und auch keine Auszahlungen nach Deutschland vor.
Es empfielt sich daher, einen schweizer Anwalt einschalten, der die Betreibung vornimmt. Die damit verbundenen, zusätzlichen, anwaltlichen Kosten für die Betreibung dürfen dem Schuldner jedoch nicht auferlegt werden.
Kurz zum Ablauf der Betreibung:
Zur Einleitung der Betreibung ist der Titel mit dem entsprechenden Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt einzureichen.
Dem Schuldner wird dann ein Zahlungsbefehl zugestellt, auf den er unterschiedlich reagieren kann. Entweder der Schuldner zahlt oder er legt einen Rechtsvorschlag (wie unser Widerspruch) ein, um sich gegen die Forderung zu wehren oder er reagiert überhaupt nicht.
Reagiert der Schuldner nicht, muss als nächstes das Fortsetzungsbegehren durch den Gläubiger gestellt werden, um dann über die Pfändung oder den Konkurs die Forderung über das Betreibungsamt einziehen zu lassen. Beim Rechtsvorschlag muss der Gläubiger über das so genannte Rechtsöffnungsverfahren gerichtlich bewirken, dass der Rechtsvorschlag aufgehoben wird.
Viele Grüße
Mary