Rechtsanwalt in Belgien

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Pilgrim

#1

19.01.2015, 15:13

Ich habe mehrere Titel, die in Belgien vollstreckt werden müssten.

Hat vielleicht jemand von euch einen Anwalt in Belgien, mit dem er zusammenarbeitet?

Ich habe schon zwei Anwälte angeschrieben, die mir jedoch geantwortet haben, dass es aufgrund der entstehenden Anwaltskosten unverhältnismäßig wäre. Ich traue mich aber nicht an die Vollstreckung vor Ort heran.
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Tine Dea
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#2

19.01.2015, 15:22

:wink1

Also wenn dir jetzt schon zwei nette Kollegen aus Belgien mitgeteilt haben, dass eine ZV unverhältnismäßig ist, würde ich auch keine betreiben... In den meisten EU-Ländern ist es nämlich so, dass die Kosten der ZV nicht der Schuldner trägt, sondern der Gläubiger! Und wenn von vornherein schon die Unverhältnismäßigkeit angezeigt ist, würde dir wahrscheinlich auch kein deutsches Gericht diese Kosten dann im Wege der Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO festsetzen.
Ich würde dem Mandanten deshalb dringend anraten, vorläufig auf eine ZV in Belgien zu verzichten und diese nur dann betreiben, wenn der Mandant das ausdrücklich so möchte...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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alraune
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#3

19.01.2015, 16:01

Ich habe erst neulich zweimal erfolgreich in Belgien vollstreckt. Du brauchst keinen belgischen Anwalt dafür, da Du direkt den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst. Dein Titel muss allerdings als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt sein, das macht das hiesige Gericht.

Am besten suchst Du Dir einen Gerichtsvollzieher, der auch Deutsch kann. Dem schickst Du den Auftrag + Titel zu (ich habe sicherheitshalber alles per FedEx versandt) und fertig. Alles weitere (ggf. Übersetzung veranlassen, Weiterleitung an einen örtlich zuständigen GV-Kollegen) macht der GV selbst. So war es zumindest bei uns und wir hatten auch noch das Glück, einen solventen Schuldner auf der Gegenseite zu haben und hatten nach vier Wochen das Geld. Unsere ZV-Gebühr hat der GV mit beigetrieben.

Ich würde mit dem Gerichtsvollzieher vorher mal telefonieren bzw. mailen, wie er es am liebsten hätte. Der, mit dem wir zusammengearbeitet haben, wollte einen Vorschuss, da musste sich unser Mandant drum kümmern.

Alles in allem ging es viel einfacher und vor allem schneller als hier in Deutschland zu vollstrecken.
Pilgrim

#4

20.01.2015, 08:23

Danke alraune. Könntest Du mir evtl. per PN die Telefonnummer bzw. den Namen des Gerichtsvollziehers mitteilen? Dann würde ich mich auch an diesen wenden.
Refa80
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#5

01.03.2015, 15:08

Hallo Alraune,

auch von mir erst mal vielen Dank.

Könntest Du mir die Daten des Gerichtsvollziehers bitte auch mitteilen? Ich komme hier einfach nicht weiter.
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