Guten Morgen,
wir haben einen Vollstreckungsbescheid, Antragsgegner ist eine Firma mit Sitz in den Niederlanden. Die Gesamtforderung beträgt insgesamt ca. 2.000,00 € (inkl. der Verfahrenskosten).
Nun müsste ich hier vor der ZV diesen VB als Europäischen Vollstreckungstitel bestätigen lassen. Kann mir jemand die ungefähren Kosten für eine Zwangsvollstreckung in den Niederlanden mitteilen? Die Kosten für eine ZV in den Niederlanden trägt ja auch der Gläubiger?
Vielen Dank!
renofix
Kosten für ZV in den Niederlanden?
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Vielen Dank!
Muss ich den VB vorher noch übersetzen lassen?
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in #9 des Beitrags den Aelizia verlinkt hat steht es doch.renofix hat geschrieben:Muss ich den VB vorher noch übersetzen lassen?
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Wenn du einen deutschsprechenden Gerichtsvollzieher in den Niederlanden haben möchtest, melde dich bei mir. Ich korrespondiere mit einem Die ZV dort selbst durchzuführen, dürfte arg schwierig (wenn nicht gar unmöglich) sein.
- renofix
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Vielen Dank! Ich komme vielleicht auf dein Angebot zurück, wir haben nämlich noch eine ZV-Sache in den Niederlanden....
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Ich hab dir mal die E-Mail der niederländischen GVZin kopiert:
Die kosten unserseits bestehen aus amtlichen Verrichtungen (Zustellung und eventuelle Pfändungen) sowie ein Collectionprovision 5% mit einem Maximum von 750,00 € (sehe auch: http://www.jwgd.nl/pdf/JW-allgemeine-ge ... gungen.pdf). Die kosten, außer der Collectionprovision, können gegen den Schuldner haftbar gemacht werden. Wir dürfen einen Europäischer Vollstreckungstitel ausschließlich vollstrecken, wenn die Anerkennung eines Titels in der niederländischen oder englischen Sprache verfasst ist. Der Bescheid(e) selber, soll in einer Sprache geschrieben sein, die der Schuldner beherrscht oder ins niederländisch. Es ist jedoch unklar, wann bei einem Schuldner davon ausgegangen werden kann, dass er eine Sprache gut genug kennt, um diese auch wirklich zu verstehen. Reichen die Sprachkenntnisse aus, wenn der Schuldner die als europäischer Vollstreckungstitel bestätigte Entscheidung lesen kann oder muss er das Schriftstück auch verstehen können? Wenn die Entscheidung übersetzt ist, hat er auf jeden Fall keine Verweigerungsrecht.
Es ist nicht möglich ein zu schätzen was die Kosten sind, weil im Voraus nicht zu sagen ist welche Vollstreckungsmaßnahmen nötig sind. Eine Zustellung kostet z.B. 74,61 € und eine Pfändung auf die bewegliche Sachen 101,97 € (exklusiv Mehrwertsteuer) . Eine Übersicht der Gebühren der Amtshandlungen des niederländischen Gerichtsvollziehers finden Sie auf: http://www.jongejan-wisseborn.de/pdf/Btag-2014.pdf
renofix, wenn du die Adresse haben möchtest, schreibe mir bitte per PN
Die kosten unserseits bestehen aus amtlichen Verrichtungen (Zustellung und eventuelle Pfändungen) sowie ein Collectionprovision 5% mit einem Maximum von 750,00 € (sehe auch: http://www.jwgd.nl/pdf/JW-allgemeine-ge ... gungen.pdf). Die kosten, außer der Collectionprovision, können gegen den Schuldner haftbar gemacht werden. Wir dürfen einen Europäischer Vollstreckungstitel ausschließlich vollstrecken, wenn die Anerkennung eines Titels in der niederländischen oder englischen Sprache verfasst ist. Der Bescheid(e) selber, soll in einer Sprache geschrieben sein, die der Schuldner beherrscht oder ins niederländisch. Es ist jedoch unklar, wann bei einem Schuldner davon ausgegangen werden kann, dass er eine Sprache gut genug kennt, um diese auch wirklich zu verstehen. Reichen die Sprachkenntnisse aus, wenn der Schuldner die als europäischer Vollstreckungstitel bestätigte Entscheidung lesen kann oder muss er das Schriftstück auch verstehen können? Wenn die Entscheidung übersetzt ist, hat er auf jeden Fall keine Verweigerungsrecht.
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