Mahnbescheid gegen US Army

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Bluerabbit
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#1

20.05.2014, 11:26

Hallo ihr Lieben,

wir haben hier gegen eine Brigade der US Army einen Mahnbescheid erstellt, welcher aber weder erlassen noch zugestellt werden kann. Gem. Rpflin kann man keinen MB gegen eine Brigade machen, genauso wenig, wie man gegen eine Kaserne in Deutschland einen MB machen kann (klingt logisch). Allerdings ist halt diese genannte Brigade der Vertragspartner und wir haben keine anderen Daten.

Die Rechtspflegerin hat uns den Tipp gegeben, dass der Antragsgegner in diesem Fall die übergeordnete Behörde wäre; also wohl das Verteidigungsministerium der USA. Hier wäre dann zu prüfen, ob die evtl. politische Immunität haben. Was ich persönlich aber nicht glaube, weil: ist ja auch nur ne Behörde.

Hatte jemand von euch schon mal nen ähnlichen Fall und kann sagen, wie die korrekte Antragsgegnerbezeichnung lautet?
Liebe Grüße
Christiane

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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
tiko73

#2

20.05.2014, 21:01

Hm, ich hatte mal versucht über das Headquarter in Heidelberg (glaub ich) rauszubekommen. Ging allerdings um eine SU, die entweder selbst oder als Angehörige eines Angehörigen der US-Streitkräfte in Deutschland war. Leider hatten wir damals schon VB oder so ganz normal bekommen und sind erst in der ZV auf die Probleme gestoßen, dass über das Headquarter die Zustellung hätte erfolgen müssen.

Vielleicht kannst du versuchen, über das Headquarter der US-Streitkräfte in Deutschland was rauszubekommen?

EDIT: Ok, die sind wohl nach Wiesbaden gezogen http://www.rnf.de/mediathek/video/absch ... elberg-ab/
http://www.eur.army.mil/relocation/
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