Guten Morgen,
ich hatte einen Europäischen Zahlungsbefehl gemacht, der ist auch erlassen etc., vollstreckbare Ausfertigung liegt auch schon vor und wir vollstrecken bereits.
Jetzt aber meine Frage,
welche Kosten entstehen für das gerichtliche Mahnverfahren, so wie im Inland?
1,0 für MB-antrag, 0,5 für VB-Antrag, oder wird das anders abgerechnet?
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass da die ganz "normalen" Gebühren anfallen.
Wer weiß in diesem Thema Bescheid.
Danke für Eure Hilfe
Emilia