Hallo!
Wir wollen eine Kontenpfändung in der Schweiz machen. Schuldner wohnt in Deutschland und ist wegen Betrug verurteilt worden. Das Konto wurde beschlagnahmt. Wir haben einen Beschluss zur Freigabe des Kontos erlangt.
Mache ich jetzt einen normalen PfüB-Antrag zusammen mit dem Beschluss und pfände dann in der Schweiz oder gibt es da Probleme?
Kontenpfändung Schweiz
Die Beschlagnahme wurde aufgehoben. Ich muss die Pfändung jetzt über Das Betreibungsamt in der Schweiz machen. Die haben jedoch bis zum 10.1. geschlossen, so dass ich da keine Fragen stellen kann.
Vielleich kann mir hier jemand noch weiterhelfen.
Wir haben einen Vollstreckungsbescheid. Muss ich den im Original an das Betreibungsbegehren heften oder eine Kopie?
Beim Ausfüllen ist ja noch keine Frage nach dem Drittschuldner und ansonsten nur deutsche Adressen (Gläubiger u. Schuldner). Ist das so okay?
Was muss ich bei "Bank, an welche Vorauszahlungen zu leisten sind." eintragen?
Und wie läuft das dann weiter, da es ja nur um Drittschuldner in der Schweiz geht?
Danke schon mal.
Vielleich kann mir hier jemand noch weiterhelfen.
Wir haben einen Vollstreckungsbescheid. Muss ich den im Original an das Betreibungsbegehren heften oder eine Kopie?
Beim Ausfüllen ist ja noch keine Frage nach dem Drittschuldner und ansonsten nur deutsche Adressen (Gläubiger u. Schuldner). Ist das so okay?
Was muss ich bei "Bank, an welche Vorauszahlungen zu leisten sind." eintragen?
Und wie läuft das dann weiter, da es ja nur um Drittschuldner in der Schweiz geht?
Danke schon mal.
Viele Grüße von Cahra
- mini-me
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 266
- Registriert: 09.10.2007, 08:47
- Beruf: Bürovorsteher
- Software: Advoware
Es reicht, eine Kopie des VB anzuhängen. Einen Drittschuldner musst Du nicht benennen, weil das Betreibungsamt sämtliche Vollstreckungsmöglichkeiten selbst prüft.
Dein Problem wird allerdings sein, dass der Schuldner in Deutschland wohnt und somit das Betreibungsamt der Schweiz nicht zuständig ist. Hier wäre ja schon allein die Zuständigkeit nicht zu klären, da es ja nicht nur ein Betreibungsamt gibt.
Also wenn der Schuldner keine Adresse in der Schweiz hat, solltet Ihr dort einen Anwalt beauftragen.
Dein Problem wird allerdings sein, dass der Schuldner in Deutschland wohnt und somit das Betreibungsamt der Schweiz nicht zuständig ist. Hier wäre ja schon allein die Zuständigkeit nicht zu klären, da es ja nicht nur ein Betreibungsamt gibt.
Also wenn der Schuldner keine Adresse in der Schweiz hat, solltet Ihr dort einen Anwalt beauftragen.