Welche Währung im Forderungskonto?

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Swiss-Gotthard84
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#1

10.07.2013, 11:41

Hallo Ihr Lieben,

wir haben ein polnisches Urteil aus Krakau welches durch eine deutsche Gerichtsvollzieherin vollstreckt wird. Zahlungen sind ergangen, die Sache ist eigentlich kurz vor dem Abschluss. Die Gegenseite moniert nun, dass sie schon alles bezahlt hätte. Hierauf haben wir - mal wieder - eine Foko vorgelegt aus der sich noch eine Restforderung ergibt.

Die Gegenseite hat nun einen Anwalt eingeschaltet, der behauptet, die Foko hätte in polnischen Zloty geführt werden müssen, da es sich um ein polnisches Urteil handelt. Wir vollstrecken jedoch in Deutschland. Die Umrechnung habe ich immer per Umrechner des Deutschen Bankenverbandes vorgenommen und der GVZ auch so vorgelegt.

Bin leider im Netz dazu nicht schlau geworden. Bin ich verpflichtet, die Foko nun zu ändern?

Vielen lieben Dank
Swiss-Gotthard84
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#2

11.07.2013, 09:11

Ich weiß, doofe Frage, hatte das niemand von Euch? Kann mir jemand helfen? :oops:

:thx
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katuscha
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#3

11.07.2013, 09:56

Ich hatte das noch nicht, aber wie sollst Du denn bitte ein Forderungskonto in Zloty führen?

Wurde in Euro oder in Zloty bezahlt?
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Lämmchen
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#4

11.07.2013, 10:32

Bei uns könnte man das System überhaupt nicht ändern. Von daher hätte ich auch alles in € umgerechnet. :ka
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Fräulein Fi
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#5

11.07.2013, 10:57

steht denn im Titel, ob die Forderung ausdrücklich in Zloty zu zahlen ist? Das wäre dann eine sog. echte Fremdwährungsschuld, die vom Schuldner nur in Zloty gezahlt werden kann.
Ansonsten hat der Schuldner nach § 244 BGB das Recht (aber nicht die Pflicht), auch in Euro zu zahlen. Dann ist umzurechnen mit dem Kurswert am Zahlungsort zum tatsächlichen Zahlungszeitpunkt (auch 244).
Swiss-Gotthard84
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#6

17.07.2013, 11:45

Nochmal hochhol :wink1

Leider bin ich hier nicht weiter gekommen. Zwischenzeitlich habe ich die Gegenseite angeschrieben, und u.a. auf den ZV-Kommentar von Gottwald/Mock verwiesen, worin im Großen und Ganzen staht, dass die ZV im deutschen Hoheitsgebiet durch deutsche Vollstreckungsorgane und deutschen Gesetzen stattfindet. Demnach die Währung Euro eigentlich als selbstverständlich anzusehen ist.

Hierauf hat der RA den § 244 BGB zitiert (wie oben ja schon ausgeführt).

So, jetzt sitze ich hier. Der Schuldner hat natürlich ein großes Interesse daran, dass die ZV nach Zloty berechnet wird. Aufgrund der starken Kursschwankungen habe ich laut meiner Foko noch ein Soll von fast EUR 6.000,00. Gebe ich jedoch die Werte nach Zloty ein, ist die Forderung fast beglichen! Das liegt daran, dass der Zloty zum Zeitpunkt des Urteils einen Wert von 1:2 hatte, in der Zwischenzeit jedoch auf 1:4,5 gefallen ist! Das macht einen wahnsinnigen Unterschied bei den Zinsbeträgen aus, daher die EUR 6.000,00 Differenz. Eigentlich ganz schön krass, oder?

Mal ehrlich, in der Praxis würde das dann so aussehen (wenn man nach den gegnerischen Ausführungen gehen sollte): Deutscher GVZ geht zum Deutschen Schuldner mit einem polnischen Titel. Er macht die Kasse auf und sagt: Oh, kann ich nicht vollstrecken, sind ja nur EURO drin und keine Zloty!

Man, nach 10 Jahren ZV nun sowas...... und jetzt droht auch noch die Gegenseite mit Klage :twisted:

Jemand noch eine Idee? :pfeif
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Fräulein Fi
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#7

17.07.2013, 12:57

Hallo nochmal :smile:

ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass, wenn der Schuldner das Recht nach 244 in Anspruch nimmt, in Euro zahlen zu dürfen, er damit auch die Umrechnungsproblematik in Kauf nimmt. Er hätt ja auch in Zloty zahlen können.
Damit erbringt er eine nicht geschuldete Leistung (im Titel stehen ja Zloty), und der Gläubiger hat nach 364 BGB das Recht, eine andere Leistung an Erfüllungs statt anzunehmen.

(Allerdings sagt Herr Heermann, "Geld und Geldgeschäfte" > guck mal bei google books), dass dass der Schuldner zu seinem Vorteil handeln darf und das Entwertungsrisiko der Gläubiger trägt :motz

probieren würd ichs trotzdem nochmal :pfeif
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