gerichtliche Zuständigkeit in Griechenland

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Flora
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 484
Registriert: 06.04.2009, 21:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Niederrhein

#11

20.06.2013, 20:41

Ich muß mich einfach nochmal melden.
Ich habe mir den Antrag auf Erlaß eines Europäischen Zahlungsbefehls von der Seite des Europäischen Gerichtsatlasses heruntergeladen - incl. der "Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformblattes". Daraus ergibt sich aber m.E. überhaupt kein Hinweis auf die gerichtliche Zuständigkeit. Es steht dort lediglich: "1. Gericht: Bei der Auswahl des Gerichts ist auf die gerichtliche Zuständigkeit zu achten".
Ja, das will ich ja gerne tun. Bloß wie?
Der Link von cosmicmoon unter Nr. 6 hilft mir leider auch nicht weiter. Ich gehe mal davon aus, daß ich zum Friedensrichter muß, weil meine Forderung mit € 9.500,00 unter € 12.000,00 liegt. Aber wo steht die Adresse des Friedensrichters?????
Das kann doch nicht sein, daß das man das nicht rauskriegt. Wen kann ich denn sonst noch fragen, wenn Ihr das auch nicht wißt?
Benutzeravatar
advocatus diaboli
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 837
Registriert: 25.05.2007, 21:24
Beruf: Assessor / Beamter
Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges

#12

20.06.2013, 22:29

Ich würde wegen der Gerichtsanschrift bei der deutschen Botschaft anfragen.

http://www.griechenland.diplo.de/Vertre ... Athen.html" target="blank
Flora
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 484
Registriert: 06.04.2009, 21:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Niederrhein

#13

20.06.2013, 22:35

Mensch, daß ich da noch nicht drauf gekommen bin. Das ist ein super Tip. Danke. :huepf
Jupp03/11

#14

20.06.2013, 22:48

Beitrag 3 sollte "überarbeitet" werden zum Schutz der Themenstarterin, zumindest zum Schutz des Forums.
Benutzeravatar
Tanja
Alles Käse!
Alles Käse!
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 300
Registriert: 17.05.2005, 20:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Raum Saarburg

#15

21.06.2013, 06:47

Ist ja interessant, das wusste ich auch noch nicht! Man lernt nie aus. :mrgreen:
Liebe Grüße
Tanja
cosmicmoon
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 515
Registriert: 26.02.2008, 08:45
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: WinMacs
Wohnort: Ronneburg
Kontaktdaten:

#16

24.06.2013, 16:29

???
Also wenn ich auf dem europäischen Gerichtsatlas unter dem grünen Feld europäische Verfahren und dann dort wiederum den europäischen Zahlungsbefehl auswähle, findet sich auf der linken Seite wiederum ein Button den man anklicken kann, der da lautet "zuständige Gerichte" und wenn man dann noch Griechenland auswählt, dann erhält man auch die gewünschte Information...

http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... statePage0" target="blank

"Zuständig für die Ausstellung eines Zahlungsbefehls ist bei einer Forderung in Höhe bis zu zwölftausend (12 000) Euro der Friedensrichter und bei allen weiteren Forderungen der Einzelrichter am erstinstanzlichen Gericht."

..gerichtliche Zuständigkeit in Griechenland
Antworten