Ich muß mich einfach nochmal melden.
Ich habe mir den Antrag auf Erlaß eines Europäischen Zahlungsbefehls von der Seite des Europäischen Gerichtsatlasses heruntergeladen - incl. der "Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformblattes". Daraus ergibt sich aber m.E. überhaupt kein Hinweis auf die gerichtliche Zuständigkeit. Es steht dort lediglich: "1. Gericht: Bei der Auswahl des Gerichts ist auf die gerichtliche Zuständigkeit zu achten".
Ja, das will ich ja gerne tun. Bloß wie?
Der Link von cosmicmoon unter Nr. 6 hilft mir leider auch nicht weiter. Ich gehe mal davon aus, daß ich zum Friedensrichter muß, weil meine Forderung mit € 9.500,00 unter € 12.000,00 liegt. Aber wo steht die Adresse des Friedensrichters?????
Das kann doch nicht sein, daß das man das nicht rauskriegt. Wen kann ich denn sonst noch fragen, wenn Ihr das auch nicht wißt?
gerichtliche Zuständigkeit in Griechenland
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Ich würde wegen der Gerichtsanschrift bei der deutschen Botschaft anfragen.
http://www.griechenland.diplo.de/Vertre ... Athen.html" target="blank
http://www.griechenland.diplo.de/Vertre ... Athen.html" target="blank
Beitrag 3 sollte "überarbeitet" werden zum Schutz der Themenstarterin, zumindest zum Schutz des Forums.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: WinMacs
- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
???
Also wenn ich auf dem europäischen Gerichtsatlas unter dem grünen Feld europäische Verfahren und dann dort wiederum den europäischen Zahlungsbefehl auswähle, findet sich auf der linken Seite wiederum ein Button den man anklicken kann, der da lautet "zuständige Gerichte" und wenn man dann noch Griechenland auswählt, dann erhält man auch die gewünschte Information...
http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... statePage0" target="blank
"Zuständig für die Ausstellung eines Zahlungsbefehls ist bei einer Forderung in Höhe bis zu zwölftausend (12 000) Euro der Friedensrichter und bei allen weiteren Forderungen der Einzelrichter am erstinstanzlichen Gericht."
..gerichtliche Zuständigkeit in Griechenland
Also wenn ich auf dem europäischen Gerichtsatlas unter dem grünen Feld europäische Verfahren und dann dort wiederum den europäischen Zahlungsbefehl auswähle, findet sich auf der linken Seite wiederum ein Button den man anklicken kann, der da lautet "zuständige Gerichte" und wenn man dann noch Griechenland auswählt, dann erhält man auch die gewünschte Information...
http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... statePage0" target="blank
"Zuständig für die Ausstellung eines Zahlungsbefehls ist bei einer Forderung in Höhe bis zu zwölftausend (12 000) Euro der Friedensrichter und bei allen weiteren Forderungen der Einzelrichter am erstinstanzlichen Gericht."
..gerichtliche Zuständigkeit in Griechenland