Kostenfestsetzung Zwangsvollstreckungskosten

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Engelschn
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#1

12.06.2013, 08:07

Ich habe eine Frage,

ich soll einen Kfa machen über angefallene ZV-Kosten. Der Schuldner sitzt in Schweden. Bei welchem Gericht muss ich diesen KfA nun stellen?

Danke schonmal für schnelle Antworten.
samsara
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#2

12.06.2013, 08:20

Wo hast Du denn vollstreckt, wenn der Schuldner in Schweden sitzt?
Engelschn
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#3

12.06.2013, 08:23

Wir haben in Schweden vollstreckt. Aber ist das wirklich so, dass ich jetzt die Kostenfestsetzung auch dort beantragen muss? Das wäre ja sicher wieder voll der Aufwand.
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Soenny
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#4

12.06.2013, 08:25

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#5

12.06.2013, 08:28

Du musst erst mal prüfen, ob man in Schweden auch die Kosten der ZV - wie bei uns nach § 788 ZPO festsetzen lassen kann.
Engelschn
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#6

12.06.2013, 08:32

Ich erinnere mich aus einem Seminar heraus, dass der Schuldner die ZV-Kosten nur bei ZV in Deutschland, Österreich, Italien, Spanien und Polen trägt. Ansonsten ist das Sache des Gläubigers. Dann denke ich, können die ZV-Kosten nicht festgesetzt werden da Schweden, oder?
Engelschn
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#7

12.06.2013, 08:57

Danke soweit erstmal. Ich prüfe das aber nochmal genau, wie das mit den ZV-Kosten in Schweden ist.
samsara
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#8

12.06.2013, 09:11

Hier kannst Du die Kosten nicht festsetzen lassen, da es kein ZPO-Verfahren ist.
cosmicmoon
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#9

13.06.2013, 16:18

http://www.stockholm.diplo.de/contentbl ... hweden.pdf" target="blank

"Die Vollstreckungskosten sind in der Regel vom Vollstreckungsschuldner zu tragen, wenn eine Vollstreckung zustande kommt und eine Vollstreckung möglich ist. Anderenfalls haftet der Antragssteller gegenüber dem Staat für die Kosten. Es fällt dann zumindest eine Grundgebühr für die Vollstreckung von 600,- SEK an."
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