MB gegen Schuldner in Paris

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Tölpel
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#11

24.05.2013, 14:05

Also nehme ich den ersten ZB zurück und mache einen neuen, den ich dann übersetzen lasse, oder? Das Gericht hat bis jetzt nur ca. 40,00 € verlangt. Die Übersetzungskosten würden ja ein Vielfaches verursachen (auf Weisung meines Chefs habe ich dem ZB-Antrag noch einen Haufen Anlagen beigefügt, die jetzt auch übersetzt werden sollen). Wir haben zwar Rechtsschutz, aber deren Sachbearbeiter würden uns wahrscheinlich was husten.

Es ist zwar zum :cry: , aber Dank Eurer Hilfe steige ich so langsam durch und werde in meinem nächsten Job glänzen. Ich werde nämlich demnächst entlassen.

Gruß vom Tölpel
cosmicmoon
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#12

28.05.2013, 14:53

??? Nein, Du musst doch nur in der richtigen Sprache nochmal ausfüllen!!! Du hast doch schon einen in Paris eingereicht, nur in der falschen Sprache, daraufhin kam sicherlich eine Monierung (Formblatt B) mit der Aufforderung bis zum ??? das Formular A in richtiger Sprache einzureichen?!

Seit wann bitte fügt man bei einem FORMULARVERFAREN Anlagen bei???? Das wird sicherlich keine RSV übernehmen... Wäre ja, als ob Du dem deutschen Mahnbescheid Anlagen beifügst *tztztz*

Bitte beschreibe mal genau, was Du mit welchem Formular bisher gemacht hast!
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Tölpel
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#13

28.05.2013, 15:11

Ja, das mit den Anlagen hab ich meinem Chef ja auch gesagt. Aber er will es so :roll: . Ach, ich werde sie einfach weglassen :pfeif . Den Zahlulngsbefehl muss ich tatsächlich nicht zurücknehmen, da, nachdem man mir das gerichtliche Schreiben übersetzt hat, ich jetzt weiß, dass unser Antrag bereits zurückgewiesen wurde.
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