MB gegen Schuldner in Paris

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#1

29.01.2013, 10:50

Nicht schon wieder Europäisches Mahnverfahren :fluch
Welches europäische Mahngericht ist für einen in Paris ansässigen Schuldner zuständig?

Gruß vom Tölpel
sascha-berlin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 30.01.2013, 20:57
Beruf: RA-Fachangestellte

#2

30.01.2013, 21:11

Beim Mahnverfahren - auch gegen ausländische Schuldner in der EU - kommt es m.E. für die Zuständigkeit des Mahngerichts nur auf den Sitz des Gläubigers an.

http://www.mahnantrag-online.de" target="blank -->

Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
Hilfe zur Bundeslandauswahl
In welchem Bundesland haben Sie Ihren Sitz/Wohnsitz?


Hat der Gl. seinen Sitz nicht in D:



Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland wählen "Berlin".



Du durchläufst den Mahnantrag wie immer und gibst dann bei der Anschrift des Antragsgegners seine Auslandskennziffer an.

Was jetzt kommt, ist nur noch erinnertes Halbwissen:

Hab ich vor Jahren mit einem Schuldner aus Schweden so gemacht. Unangenehm war damals, dass er die Annahme abgelehnt hat, da ihm der Mahnbescheid nicht in schwedischer Sprache zugestellt wurde. Ich meine mich zu erinnern, dass der Antragsgegner darauf hingewiesen werden muss, dass er wegen der fremden Sprache die Annahme verweigern darf.

Das Mahngericht forderte dann bei mir einen Kostenvorschuss für die Übersetzung in Höhe von ca. 300,00 € an. Ich habe das Verfahren dann nicht weiter verfolgt.
Toni_Bln
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 30.01.2013, 19:05
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

30.01.2013, 21:33

Hier kommt es darauf an ob und vor allem welches Gericht in der Hauptsache zuständig wäre, dies ergibt sich aus § 703d II ZPO.
Leider hast Du dafür zu wenig Informationen genannt. Deshalb einige Fragen:

a) Gibt es eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung?
b) um was für einen Anspruch geht es und wo befindet sich der Gläubiger (Ort/Bundesland)
--> (gibt es einen ausschließlichen/nicht ausschließlichen/besonderen Gerichtsstand?)
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#4

18.02.2013, 10:43

Hallo und Entschuldigung, dass ich mich erst heute wieder melde,

ich habe mir den Arm gebrochen und war ein paar Wochen weg vom Fenster. Zu Sascha-berlin: Die Kosten für die Übersetzung dürften kein Problem sein. Mdt. ist rechtsschutzversichert.

Zu Toni_BIn: eine wirksame Gerichtsstandsvereibarung finde ich nicht in der Akte. Unser in Karlsruhe wohnhafte Mandant hat einen Flug von Memmingen nach Budapest gebucht. Der Flug hatte fast 6 Stunden Verspätung und unserem Mandanten soll dadurch ein Schaden von 250,00 € entstanden sein (fragt mich nicht für was). Über den Gerichtsstand weiß ich nichts. Es wird nur einmal auf die "akzeptierten allgemeinen Geschätsbedingungen" hingewiesen. Nun ja, die müssten ja zu beschaffen sein.

Für weitere Tips wäre ich dankbar.

Gruß vom Tölpel
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#5

18.02.2013, 10:53

:oops: Tschuldigung, ich habe gerade den Dubliner Fall mit dem französischen verechselt.
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#6

22.05.2013, 14:30

So, jetzt hab' ich den Salat: Das Gericht in Frankreich verlangt Übersetzung in die französische Sprache. Kann mir jemand ein Übersetzungsbüro empfehlen?

Grüße vom Tölpel
cosmicmoon
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 515
Registriert: 26.02.2008, 08:45
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: WinMacs
Wohnort: Ronneburg
Kontaktdaten:

#7

22.05.2013, 16:05

Darf ich erst einmal fragen, ob Du Dich jetzt für das Europäische Mahnverfahren oder das DEUTSCHE Mahnverfahren mit Auslandszustellung entschieden hast? Das sind zwei verschiedene Baustellen und beim deutschen MV mit Auslandszustellung wird die Übersetzung richtig teuer...

Wenn Du dich für den europäischen ZB entschieden hast, kannst Du die Formulare unter diesem Link online ausfüllen: https://e-justice.europa.eu/content_eur ... -156-de.do" target="blank
und dann werden die Formulare (nicht der Inhalt) automatisch in franz. Sprache übersetzt....

Schade, dass sich zu wenig Teilnehmer für das Seminar zum Europäische Mahnverfahren in Berlin angemeldet haben, die Defizite sind schon bei den vielen Verwechslungen von europäischen Zahlungsbefehl und deutschem Mahnverfahren erkennbar...
tiko73

#8

22.05.2013, 16:12

cosmicmoon hat geschrieben:Schade, dass sich zu wenig Teilnehmer für das Seminar zum Europäische Mahnverfahren in Berlin angemeldet haben, die Defizite sind schon bei den vielen Verwechslungen von europäischen Zahlungsbefehl und deutschem Mahnverfahren erkennbar...
Berlin ist für mich z.B. leider zu weit weg für mal eben ein Seminar. Aber wenns da mal was im Großraum Rhein-Main/Rheinland gäbe hätte ich durchaus Interesse :-)
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#9

22.05.2013, 16:42

Ich habe mich für den europäischen ZB entschieden, habe ihn aber nicht übersetzt. Du hast so Recht, cosmicmoon. Ich bin die einzige hier, die sich damit befassen muss, obwohl ich doch auch keine Ahnung habe. Die Chef's auch nicht. :motz
cosmicmoon
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 515
Registriert: 26.02.2008, 08:45
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: WinMacs
Wohnort: Ronneburg
Kontaktdaten:

#10

24.05.2013, 08:59

Dann geh mal auf den Link (siehe oben) und wähle zuerst Frankreich aus und dann fülle Dein Formular nochmals "online" aus und am Ende wird dir das Formular (nicht der Inhalt => der sollte aber sowieso größtenteils nur aus Anschriften und Zahlen und Buchstaben bestehen und einzelne Wörter bekommt man mit dem Google-Translator hin) in die franz. Sprache übersetzt :-)
Antworten