Urteil aus Österreich vollstrecken?

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spatzenbaer
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#1

26.04.2013, 11:51

Huhu,

ich bins mal wieder. Haben einen Auftrag eines österreichischen RA bekommen ein Urteil in Deutschland zu vollstrecken. Ich denke, dieser Titel muss erst auf einen europäischen Vollstreckungstitel umgeschrieben werden. Das muss doch der RA in Österreich machen oder? Muss dieser auch noch weitere Urkunden zur ZV bei uns einreichen? So nen Fall hatten wir noch nie. Weiter will er die anfallenden RA-Gebühren und Kosten wissen. Das ist ja auch inzwischen nicht mehr so einfach nach der ZV-Reform. Streitwert: 1.560,59 € + Zins + Kosten € 987,04.

Wer kann mir weiter helfen.

:?:
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#2

26.04.2013, 12:49

Hiiiiiiilfffeee kann denn keiner helfen :(
spatzenbaer
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#3

30.04.2013, 12:21

Wer kann mir helfen? Hab immer noch keine Antwort bekommen :(
Ernie

#4

01.05.2013, 12:47

Der Titel muss zunächst in Österreich als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden. Danach kannst Du daraus "ganz normal" die Vollstreckung einleiten, ohne dass es einer gesonderten Vollstreckungsklausel bedarf (§ 1082 ZPO). Die Gebühren der Vollstreckung in Deutschland dürften Dir bekannt sein.
spatzenbaer
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#5

01.05.2013, 17:07

:thx für die Antwort.

Das mit dem europäischen Vollstreckungstitel hab ich mir schon gedacht. Hab inzwischen mal in unseren schlauen Büchern nachgeschaut und hab da was von einer Vollstreckungsklausel gefunden, die das LG in dem zuständigen Bezirk in Deutschland anbringen muss. Hier muss man einen Antrag stellen. Brauch ich das dann nicht?
Hab auch schon einen GV kontaktiert, der hat mir das mit dieser Vollstreckungsklausel auch so gesagt. War sich aber auch nicht ganz so sicher, weil er so einen Fall noch nicht hatte.

Dann werde ich mir mal den § 1082 ZPO durchlesen, wenn ich wieder im Büro bin.
cosmicmoon
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#6

07.05.2013, 09:52

Kommt darauf an, was es für ein österreichischer Titel ist und von WANN der Titel ist!!!
spatzenbaer
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#7

07.05.2013, 13:05

Es ist ein Urteil eines Bezirksgerichts und ist aus dem Jahre 2012.
cosmicmoon
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#8

07.05.2013, 17:32

Wenn es ein Urteil (also eine "bestrittene" Forderung) (also nix, was bei uns einem VU oder einem AU oder VB gleichkäme) ist, musst Du durch das Exequaturverfahren und beim deutschen LG nach EG-Nr. 44/2001 einen Antrag auf vollstreckbar Erklärung stellen :-)
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#9

08.05.2013, 13:14

Danke für die Antwort. Wir haben jetzt den österreichischen RA informiert über die anfallenden Kosten etc.

Alleine für die Vollstreckbarerklärung sind schon € 200,00 fällig :(

Ob die nunmehr die ZV durchführen wollen, ist fraglich.

LG aus der Pfalz
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#10

24.09.2013, 09:51

Hätte jetzt noch mal ne Frage zu diesem Thema. Wir haben jetzt die ZV aus dem österreichischen Titel betrieben und sogar erfolgreich!

Der GV hat jetzt die Restforderung beigetrieben und benötigt jetzt, nachdem er mitteilt, dass es sich um eine Sicherungsvollstreckung handelt, eine gerichtliche Anordnung (Zeugnis?), damit die ZV unbeschränkt stattfinden kann. Ansonsten wird er den Betrag hinterlegen.

Könnt ihr mir helfen. Was ist denn das für eine Anordnung und wo muss ich die beantragen? Habe schon beim zuständigen LG nachgefragt, die konnten mir auch nicht helfen, warum auch immer.

Für Eure schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar. Der GV hat ne Frist gesetzt.

:?: :?: :?:
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