Zust. Gericht Zustellung vorläuiges Zahlungsverbot Ausland

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Desiree
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#1

21.02.2013, 10:15

Hallo ihr Lieben,

ich soll ein vorläufiges Zahlungsverbot sowie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an einen Schuldner sowie Drittschuldner in Litauen zustellen lassen. Wisst ihr, an welches Amtsgericht ich diese Aufträge richten muss?

:thx
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Anahid
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#2

21.02.2013, 11:07

Ja....da kannst Du Dich gemütlich mal mit den Vollstreckungswegen in Litauen befassen.

Ein deutsches Gericht ist für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist nur dann zuständig, wenn der Schuldner oder der Drittschuldner in Deutschland sind. Wenn beide im Ausland sind, hast Du m.E. hier keine Möglichkeit, einen PFÜB zu erhalten und musst die Vollstreckung von Vorneherein im Ausland betreiben.
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cosmicmoon
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#3

19.03.2013, 11:47

:-) manchmal wird zwar ein solcher PfÜB erlassen, doch gilt im Rahmen der Zwangsvollstreckung immer noch nationales Recht und ein deutscher PfÜB hätte in Litauen keinerlei Wirkung.

Zur Vollstreckung in Litauen hier: http://ec.europa.eu/civiljustice/enforc ... lit_de.htm" target="blank einige Infos.

Die Liste der Gerichtsvollzieher findet man hier: http://www.antstoliai.lt/" target="blank
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