Hallo meine lieben schlauen Köpfe!
Ich habe (mal wieder) ein Problem und brauche HILFE!
Ich muss einen Mahnbescheid beantragen (das schaff ich sogar ). Nur leider gibt es dabei eine Schwierigkeit für mich. Ich soll nicht gegen den Schuldner vorgehen, sondern gegen die Bürgin von dem Schuldner.
Muss ich hier irgendwas Bestimmtes beachten? Ich bin schon auf dieser Onlineseite für Beantragungen des Mahnbescheids, jedoch finde ich hier nichts!
Könnt ihr mir bitte helfen? Vielen Dank!
Bürgin in einem Mahnbescheid?
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- LuzZi
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Ich hab zwar noch keinen MB gegen einen Bürgen gemacht, kann mir aber nicht vorstellen, dass es etwas Besonderes zu beachten gibt. Schließlich hat die Bürgin ja auch die Möglichkeit, Widerspruch bzw. Einspruch später einzulegen und zur Begründung müsst ihr ja dann die Bürgschaft überreichen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Mietzemau
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als Gesamtschuldner angeben? ?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Hm, was ist genau das Problem?
Die Bürgin ist Antragsgegner und wird als Antragsgegner erfasst.
Sofern du gegen beide vorgehen sollst, dann beide als Antragsgegner und "Gesamtschuldner" ankreuzen.
Ode geht es um die Anspruchsbezeichnung?
Die Bürgin ist Antragsgegner und wird als Antragsgegner erfasst.
Sofern du gegen beide vorgehen sollst, dann beide als Antragsgegner und "Gesamtschuldner" ankreuzen.
Ode geht es um die Anspruchsbezeichnung?