Hallo,
wir haben ein vorl. vollstreckbares Urteil LG DÜS und sollen nun daraus die Sicherungsvollstreckung in Griechenland betreiben. Wie geht das? Kann uns jemand helfen?
Das Urteil erging im streitigen Verfahren und momentan läuft die Berufung.
Sicherungsvollstreckung im Ausland
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Zum Thema hier mal suchen!!! Das wurde jetzt schon so oft beschrieben.
Wenn es ein Urteil (bestritten) ist, dann bitte nach EuGVO / EG-Nr. 44/2001 in Griechenland vollstreckbar erklären lassen.
Hierfür vom deutschen Ursprungsgericht eine Bescheinigung nach Art. 54 EG Nr. 44/2001 besorgen, Urteil und Bescheinigung auf griech. übersetzen und an griechischen Anwalt schicken. Der muss in Griechenland Antrag auf Vollstreckbarerklärung stellen.
Vorher bitte in Griechenland bei einem Anwalt kundig machen, ob die überhaut Sicherungsvollstreckungsmaßnahmen in ihrer Rechtsordnung vorgesehen haben.
Übrigens: Beim Seminar Europäische Vollstreckungstitel und die Zwangsvollstreckung im europäischen Ausland in München sind noch Plätze frei:
http://www.isar-fachseminare.de/alle-rubriken.html" target="blank
Wenn es ein Urteil (bestritten) ist, dann bitte nach EuGVO / EG-Nr. 44/2001 in Griechenland vollstreckbar erklären lassen.
Hierfür vom deutschen Ursprungsgericht eine Bescheinigung nach Art. 54 EG Nr. 44/2001 besorgen, Urteil und Bescheinigung auf griech. übersetzen und an griechischen Anwalt schicken. Der muss in Griechenland Antrag auf Vollstreckbarerklärung stellen.
Vorher bitte in Griechenland bei einem Anwalt kundig machen, ob die überhaut Sicherungsvollstreckungsmaßnahmen in ihrer Rechtsordnung vorgesehen haben.
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