VU vollstrecken in den Niederlanden

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#11

13.06.2012, 15:29

OK, ich muss den nicht erst in den Niederlanden für vollstreckbar erklären?

Beauftrage ich also direkt einen GV?
warintharpa
Forenfachkraft
Beiträge: 197
Registriert: 28.05.2010, 08:51
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Stadt in NRW

#12

14.06.2012, 09:01

Wurde der Kostenfestsetsetzungsbeschluss als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, kannst Du mit den Vollstreckungsunterlagen direkt den Gerichtsvollzieher in den Niederlanden mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss muss in diesen Fällen nicht mehr zuvor in den Niederlanden für vollstreckbar erklärt werden.
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#13

14.06.2012, 10:05

ok, danke.

Ich habe gestern mit dem GV in NL gesprochen. Er sagte, ich müsste die Erklärung vom Gericht, dass der Titel ein Europäischer Vollstreckungstitel ist, auf NL übersetzen lassen.

Wo mache ich das?
Ernie

#14

14.06.2012, 11:19

Minimaus hat geschrieben:ok, danke.

Ich habe gestern mit dem GV in NL gesprochen. Er sagte, ich müsste die Erklärung vom Gericht, dass der Titel ein Europäischer Vollstreckungstitel ist, auf NL übersetzen lassen.

Wo mache ich das?
Vereidigter Dolmetscher! Kannst Du bei Deinem Gericht erfragen!
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#15

14.06.2012, 11:21

:thx
Antworten