Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in EU"
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 495
- Registriert: 21.05.2007, 20:55
- Wohnort: Hamburg
@seminarteilnehmer - die Antwort war nicht auf den griechischen Titel bezogen, sondern auf die Frage, warum überhaupt Exequaturverfahren
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Autotextkönigin hat geschrieben:@seminarteilnehmer - die Antwort war nicht auf den griechischen Titel bezogen, sondern auf die Frage, warum überhaupt Exequaturverfahren
- rena
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1268
- Registriert: 24.08.2006, 16:15
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)
Thx, ich liebe euch
Dann können wir starten und sehen ja, ob wir die Bestätigung als europ. Vollstreckungstitel erhalten.
Zumindest kenne ich mich jetzt - Dank euch - etwas aus und melde mich aber bestimmt noch hier und da
Dann können wir starten und sehen ja, ob wir die Bestätigung als europ. Vollstreckungstitel erhalten.
Zumindest kenne ich mich jetzt - Dank euch - etwas aus und melde mich aber bestimmt noch hier und da
Eine Forderung gilt als unbestritten, wennMinimaus hat geschrieben:ist ein VU immer eine unbestrittene Forderung?
a) der Schuldner ihr im gerichtlichen Verfahren ausdrückich durch Anerkenntnis oder durch einen vom Gericht gebilligten oder im Laufe des Verfahrens geschlossenen Vergleich zugestimmt hat;
b) der Schuldner ihr im gerichtlichen Verfahren zu keiner Zeit nach den maßgeblichen Verfahrensvorschriften des Rechts des Ursprungsmitgliedstaats widersprochen hat;
c) der Schuldner zu einer Gerichtsverhandlung über die Forderung nicht erschienen oder dabei nicht vertreten worden ist, nachdem er zuvor im gerichtlichen Verfahren der Forderung widersprochen hatte, sofern ein solches Verhalten nach dem Recht des Ursprungsmitglieddsaats als stillschweigendes Zugeständnis der Forderung oder des vom Gläubiger behaupteten Sachverhalts anzusehen ist oder
d) der Schuldner die Forderung ausdrückich in einer öffentlichen Urkunde anerkannt hat.
Unbestrittene Forderungen sind aus bundesdeutscher Sicht vorallem:
Anerkenntnisurteile, Versäumnisurteile, Vollstreckungsbescheide.
@ernie: Danke für deine Antwort. Ich hatte mich zwischenzeitlich dann doch erkundigt und in einem Skript gelesen (welches allerdings aus einem Seminar 2009 stammt), dass es mit gewissen EU-Ländern u. a. Spanien, ein bilaterales Vollstreckungsabkommen besteht. Demnach dürfen wir bei denen vollstrecken und die bei uns. Dem Skript nach bräuchte ich nur mir vom Prozessgericht bescheinigen zu lassen, dass es sich um einen Europäischen Vollstreckungstitel handelt. Dies geht aber nur in Fällen von unbestrittenen Forderungen, da es ja ein VU ist, ist es ja eine unbestrittene Forderung. Dann lasse ich es übersetzen und beauftrage eine spanische Kanzlei. Ist dieser Wissensstand so veraltet?
- rena
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1268
- Registriert: 24.08.2006, 16:15
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)
Mein Chef ist sich auch nicht sicher, ob unsere Forderung unbestritten ist. Haben den Titel allerdings noch nicht gesehen.
Mir ist jedoch schon jetzt nicht ganz klar, wie ich dann überprüfen, ob ein erleichtertes Exequaturverf. möglich ist und was daran genau erleichtert ist???
Mir ist jedoch schon jetzt nicht ganz klar, wie ich dann überprüfen, ob ein erleichtertes Exequaturverf. möglich ist und was daran genau erleichtert ist???