Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in EU"

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Ernie

#141

06.06.2012, 15:41

rena hat geschrieben:wo kann ich mich erkundigen, ob ich diesen Antrag z.B. auch auf Deutsch oder Englisch schicken kann ans Gericht?
http://www.ejustice.eu" target="blank
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#142

06.06.2012, 15:52

Oh Ernie, das ist super.

Du bist ja ein richtiger Experte!

Mir war schon klar, dass sich die Gebühren nach dem RVG richten, nur nicht, welche für diese Beantragung anfallen für den Anwalt. Und wie hoch die Gerichtskosten für die Bestätigung in Griechenland sind, kann ich mir auch nicht errechnen.

Kann ich dann also mit dieser Bestätigung gleich vollstrecken?
Ernie

#143

07.06.2012, 15:18

@ rena: Wo hast Du den Titel her? Vom Mandanten direkt erhalten? Wer hat für ihn die Titulierung in Griechenland durchgeführt? Wenn er bereits in Griechenland anwaltliche Hilfe hatte, so kann auch der ansässige Anwalt gleich die Bestätigung anfordern. Wenn er sie dann besorgt und Euch übersandt hat, musst Du den Titel nach entsprechender Übersetzung in die hiesige Amtssprache (deutsch) noch anerkennen lassen (hatte die entsprechende § der ZPO bereits benannt). Dann erst kannst Du die Zwangsvollstreckung ausbringen.
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#144

07.06.2012, 18:17

@Ernie: Was mache ich denn mit meinem für vollstreckbar erklärten VU wenn ich es zurück habe? Beauftrage ich sodann einen GV in den Niederlanden mit der Zustellung? Oder kann der direkt vollstrecken?
Benutzeravatar
Panda
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 05.01.2010, 18:09
Beruf: Reno-Fachangestellte
Wohnort: Berlin

#145

08.06.2012, 11:42

:wink1

Ich habe hier eine Forderungssache (knapp 5.000,00 €) deutsches Unternehmen gegen polnisches Unternehmen. Auf ein Mahnschreiben wurde nicht reagiert. Bevor ich jetzt einen europäischen Zahlungsbefehl beantrage, versuche ich rauszubekommen, wie hoch die Anwalts- und Geríchtsvollzieherkosten sind, um die Mandantin vorab zu informieren. Habt ihr da schon praktische Erfahrungen sammeln können? Die Anwälte rechnen wohl mit Stundensätzen ab 120,00 € oder Pauschalhonoraren (wie hoch?) ab. Die Gerichtsvollzieher kassieren wohl zwischen 7 und 10 % von der eingetriebenen Forderung. Sind diese Kosten auch vom Schuldner zu tragen?

Hoffentlich habe ich in dem umfangreichen Manuskript nix überlesen.

Schon mal :thx
:schieb
Wir kommen aus dem Nichts, wir werden zu Nichts,
also was haben wir zu verlieren? Nichts!
Monty Python Bild
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#146

08.06.2012, 12:14

Ernie hat geschrieben:@ rena: Wo hast Du den Titel her? Vom Mandanten direkt erhalten? Wer hat für ihn die Titulierung in Griechenland durchgeführt? Wenn er bereits in Griechenland anwaltliche Hilfe hatte, so kann auch der ansässige Anwalt gleich die Bestätigung anfordern. Wenn er sie dann besorgt und Euch übersandt hat, musst Du den Titel nach entsprechender Übersetzung in die hiesige Amtssprache (deutsch) noch anerkennen lassen (hatte die entsprechende § der ZPO bereits benannt). Dann erst kannst Du die Zwangsvollstreckung ausbringen.
Ah, okay!

Wir sind gerade am Anfang. Der Titel befindet sich noch in Griechenland, dann wäre es wirklich das einfachste, der dortige Anwalt würde noch den Antrag auf den europ. Vollstreckungstitel dort stellen.

Habe gerade noch gelesen, dass man wählen kann zwischen dieser Möglichkeit und dem erleichterten Exequaturverfahren. Wo ist denn da bitte der Sinne? Warum sollte nicht jeder den leichtesten Weg gehen??
Autotextkönigin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 495
Registriert: 21.05.2007, 20:55
Wohnort: Hamburg

#147

08.06.2012, 13:00

@rena: Antrag auf Europäischen Vollstreckungstitel ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, u.a. muss der Titel unbestritten sein, gilt auch nicht für alle Forderungen (z.B. Forderungen aus Insolvenz/Erbsache) usw. Und für bestimmte Länder gibts das auch einfach nicht (z.B. weil der Titel zu alt ist).
@seminarteilnehmer: korrigiert mich gerne, wenn ich völligen Unsinn geschrieben habe :oops:

In anderen Fällen bleibt dir gar nichts anderes übrig, als ein Exequaturverfahren anzustrengen, was teurer ist und länger dauert.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Ernie

#148

08.06.2012, 15:00

rena hat geschrieben:Der Titel befindet sich noch in Griechenland, dann wäre es wirklich das einfachste, der dortige Anwalt würde noch den Antrag auf den europ. Vollstreckungstitel dort stellen.
Genau!
Ernie

#149

08.06.2012, 15:02

Panda hat geschrieben:deutsches Unternehmen gegen polnisches Unternehmen.
Gibt´s da nicht u. U. Hilfe von der Handelskammer? :kopfkratz
Panda hat geschrieben:Habt ihr da schon praktische Erfahrungen sammeln können?
Ja, aber leider nicht in Polen... :oops:
Ernie

#150

08.06.2012, 15:05

Autotextkönigin hat geschrieben:@seminarteilnehmer: korrigiert mich gerne, wenn ich völligen Unsinn geschrieben habe
Mach ich gern... :mrgreen: :duckrenn

Aber im vorliegenden Fall ist es ein griechischer Titel, so dass sich der in Griechenland tätige RA um die Schaffung eines in Deutschland vollstreckbaren Titels kümmern kann.

Erst, wenn der als europäischer Vollstreckungstitel aus Griechenland übersandte Titel vorliegt, kann gemäß §§ 1082 ZPO vorgegangen werden.
Antworten