Hier nun meine Zusammenstellung für ZV in Estland, tituliert in D in 2012 (VU)
Zunächst zwei Links:
Merkblatt zur Rechtsberatung und -verfolgung in Estland
http://www.tallinn.diplo.de/contentblob ... rz2012.pdf" target="blank
und dann speziell zur ZV:
Liste von Anwälten, Notaren und anderen Interessenvertretern
http://www.tallinn.diplo.de/contentblob ... 012012.pdf" target="blank
Zu den Kosten kann ich nur sagen, dass ich drei Anwälte angeschrieben habe, wovon mir zwei sofort geantwortet haben.
1. Anwalt teilt mit, dass Folgendes benötigt wird:
- Nachweis der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes
- ein Zeugnis über die Vollstreckbarkeit
- notarielle Übersetzung ins Estonische (die dort beschafft werden kann)
Kosten die entstehen:
- Kosten für das gerichtliche Verfahren i.H.v. 63,91 EUR (Streitwert hier 31 TEUR)
Kosten für die Rechtshilfe (Anwaltskosten), Verfahrensgebühr 63,91 EUR und Kosten für Übersetzung und Beglaubigungen werden nicht erstattet. Der (sonstige) Anspruch auf Erstattung der Kosten wird am Ende des Verfahrens beglichen.
RA-Gebühren hier: 135,00 EUR + MWSt /Stunde
Bei diesem RA bin ich mir nicht sicher, ob er verstanden hat, dass es keines Anerkennungsverfahrens vor einem Estnischen Gericht bedarf.
Zweiter RA:
- Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel
- Entscheidung
- Vollstreckungsantrag
Kosten der juristischen Arbeit maximal 1.000,00 EUR, meist bei ca. 500,00 EUR. Die Übersetzung wird dort organisiert, kostet ca. 20,00 EUR/Seite. Weitere Kosten entstehen nicht. Gerichtsvollzieherkosten werden mit eingetrieben.
Hier verstehe ich auf Anhieb, was gemeint ist. Zweiter Anwalt wurde dem Mandanten vorgeschlagen.
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