Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in EU"

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Autotextkönigin
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#121

15.05.2012, 18:42

Ääähm musst du doch wohl bis morgen warten :pfeif

Habe mich intensiv heute mit einer ZV-Akte beschäftigt, die seit 2004 läuft und wo meine Vorgängerin der Meinung war, dass die drei Schuldner Gesamtschuldner sind. Sind sie aber nicht gewesen. So musste ich jetzt, nachdem ich ahnungslos einen PfüB rausgeschickt hatte und der nicht durchgegangen ist, alles auseinanderdröseln. Na das war ein Spaß - vier Seiten FoKo dem richtigen SC zuordnen. Brauch ich auch nicht öfter :mrgreen: Ich bin schon im Büro rumgelaufen und hab gefragt, ob nicht jemand meine dooooooofe Akte haben will. Wollte aber keiner, ich weiss auch nicht warum. :lol:
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Ernie

#122

15.05.2012, 20:29

@ ATK: Manchmal sind Kollegen irgendwie doooooooof. Warum nur? :kopfkratz :mrgreen:
Pilgrim

#123

16.05.2012, 07:45

@ Ernie: Ich hab gar keine Kollegen :cry: - aber dafür Euch :D
Autotextkönigin
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#125

16.05.2012, 16:28

Hier nun meine Zusammenstellung für ZV in Estland, tituliert in D in 2012 (VU)

Zunächst zwei Links:

Merkblatt zur Rechtsberatung und -verfolgung in Estland

http://www.tallinn.diplo.de/contentblob ... rz2012.pdf" target="blank

und dann speziell zur ZV:

Liste von Anwälten, Notaren und anderen Interessenvertretern

http://www.tallinn.diplo.de/contentblob ... 012012.pdf" target="blank


Zu den Kosten kann ich nur sagen, dass ich drei Anwälte angeschrieben habe, wovon mir zwei sofort geantwortet haben.

1. Anwalt teilt mit, dass Folgendes benötigt wird:
- Nachweis der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes
- ein Zeugnis über die Vollstreckbarkeit
- notarielle Übersetzung ins Estonische (die dort beschafft werden kann)

Kosten die entstehen:
- Kosten für das gerichtliche Verfahren i.H.v. 63,91 EUR (Streitwert hier 31 TEUR)

Kosten für die Rechtshilfe (Anwaltskosten), Verfahrensgebühr 63,91 EUR und Kosten für Übersetzung und Beglaubigungen werden nicht erstattet. Der (sonstige) Anspruch auf Erstattung der Kosten wird am Ende des Verfahrens beglichen.

RA-Gebühren hier: 135,00 EUR + MWSt /Stunde

Bei diesem RA bin ich mir nicht sicher, ob er verstanden hat, dass es keines Anerkennungsverfahrens vor einem Estnischen Gericht bedarf.

Zweiter RA:
- Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel
- Entscheidung
- Vollstreckungsantrag

Kosten der juristischen Arbeit maximal 1.000,00 EUR, meist bei ca. 500,00 EUR. Die Übersetzung wird dort organisiert, kostet ca. 20,00 EUR/Seite. Weitere Kosten entstehen nicht. Gerichtsvollzieherkosten werden mit eingetrieben.

Hier verstehe ich auf Anhieb, was gemeint ist. Zweiter Anwalt wurde dem Mandanten vorgeschlagen. 8)
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Minimaus
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#126

29.05.2012, 23:11

Hallo zusammen,

was wäre sinnvoller? Ich habe ein VU, der Schuldner ist ne B.V. mit Sitz in den Niederlanden.

Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach der VO (EG) Nr. 44/2001 (EuGVO) oder die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen, Art. 28 VO (EG) Nr. 805/2004.

Wie muss ich nun vorgehen?

Übersende ich dem Gericht das VU mit der Bitte, dieses nach VO EG Nr. 44/2001 EuGVO vollstreckbar zu erklären? Oder halt nach Artl. 28 VO (EG) Nr. 805/2004? Wie formuliere ich den Antrag?

Und was mache ich mit dem VU, wenn mir das Gewünschte erteilt wurde?
Pilgrim

#127

30.05.2012, 07:41

Von wann ist denn dein VU?
Minimaus
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#128

30.05.2012, 09:27

Vom 14.11.2011. Zugestellt der Beklagten am 05.04.2012.
Pilgrim

#129

30.05.2012, 10:25

OK. Also ein VU ist eine unbestrittene Forderung. Daher beantragst du eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 - EuVTVO.
Minimaus
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#130

30.05.2012, 11:34

ok, und was ist, wenn ich diese habe?
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