Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in EU"

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Ernie

#61

10.04.2012, 19:24

Ich habe in der letzten Zeit überaus viele Auslandstitel anerkennen und später vollstrecken zu lassen. Wie wir es im Seminar gelernt haben, frage ich vorher bei den ausländischen Kollegen an. Bisher war alles kein Problem! Aber jetzt bin ich an einen Schweizer geraten, der mir nur für die gestellte Anfrage bereits 100,- / Stunde berechnet :motz :motz :motz Ich werde mir eine "schwarze Liste" anfertigen!!! :twisted:
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#62

10.04.2012, 21:11

Ernie hat geschrieben:Ich habe in der letzten Zeit überaus viele Auslandstitel anerkennen und später vollstrecken zu lassen. Wie wir es im Seminar gelernt haben, frage ich vorher bei den ausländischen Kollegen an. Bisher war alles kein Problem! Aber jetzt bin ich an einen Schweizer geraten, der mir nur für die gestellte Anfrage bereits 100,- / Stunde berechnet :motz :motz :motz Ich werde mir eine "schwarze Liste" anfertigen!!! :twisted:
DAS nenne ich mal Service 8)
Liebe Grüße
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Panda
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#63

10.04.2012, 21:35

Das ist ja nett von dem Schweizer Kollegen. :shock: Da sollte man doch hinsichtlich der Kosten nur um Auskunft bitten, wenn die Auskunft nicht kostenpflichtig ist.
Wir kommen aus dem Nichts, wir werden zu Nichts,
also was haben wir zu verlieren? Nichts!
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Autotextkönigin
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#64

10.04.2012, 21:41

@Ernie
Wenn du noch eine Schweizer Kanzlei brauchst, dann sag mal Bescheid. Ich weiss allerdings nicht, ob da auch Fragen, was das kostet schon was kostet. Für unsere Kanzlei jedenfalls nicht. Ich würde dir dann eine PN schicken
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Ciara
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#65

11.04.2012, 08:04

Ernie hat geschrieben:Ich habe in der letzten Zeit überaus viele Auslandstitel anerkennen und später vollstrecken zu lassen. Wie wir es im Seminar gelernt haben, frage ich vorher bei den ausländischen Kollegen an. Bisher war alles kein Problem! Aber jetzt bin ich an einen Schweizer geraten, der mir nur für die gestellte Anfrage bereits 100,- / Stunde berechnet :motz :motz :motz Ich werde mir eine "schwarze Liste" anfertigen!!! :twisted:
Da würde ja die Frage, ob eine Frage was kostet, schon was kosten.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Ernie

#66

11.04.2012, 12:07

Panda hat geschrieben:Da sollte man doch hinsichtlich der Kosten nur um Auskunft bitten, wenn die Auskunft nicht kostenpflichtig ist.
Genau diesen Aspekt lasse ich bei der nächsten Auslandsanfrage einfließen!
Renosab
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#67

11.04.2012, 16:37

ich habe schon bei Spaniern angefragt, und die waren auch alle nett..
Renosab
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#68

11.04.2012, 16:38

Frage:

Herrscht eigentlich für die Europäischen Länder Anwaltszwang in Deutschland, wenn die hier bei uns vollstrecken wollen ?
cosmicmoon
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#69

11.04.2012, 20:44

@Ernie, das finde ich ja mal eine riesige Frechheit! Aber so kann er sich gewiss sein, keine Mandanten zu bekommen ;-)

@renosab (#68): In Deutschland herrscht für die ZV prinzipiell kein Anwaltszwang, von daher könnten die ausländischen Kollegen bei uns auch selbst vollstrecken... Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass die das lieber an deutsche Anwälte abgeben (wir "tauschen" also vielmehr in unserem Netzwerk die Fälle :-)
Renosab
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#70

12.04.2012, 12:01

@ernie: Wie war das mit holländisch?

wir haben einen Auftrag zur ZV bekommen aus Holland in holländisch! :wink:

Versäumnisurteil ist von Jan. 2012

also was brauchen wir

- das Urteil - übersetzt von einem vereidigten Übersetzer in Deutsch
- den Zustellungsnachweis des verfahrenseinleitenden Schriftstückes (zzgl. Übersetzung)

dann würden die uns noch ein EET-certificate zusenden (was ist das?)

was fehlt noch?
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