Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in EU"

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
tiko73

#51

03.04.2012, 14:14

Das würde mich auch interessieren *neugierigguck*
Ernie

#52

03.04.2012, 14:25

Belgien:
A) Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung
Rechtsanwaltskosten für das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung: ca. 450,- bis 650,- €
Sekretariatskosten = Anlegen der Akte (€ 30,-) + € 8,- pro Korrespondenz
Zustellkosten für den Beschluss zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung = Gerichtsvollzieherkosten: ca. 200,- bis 250,- €
B) Zwangsvollstreckung / Beitreibung:
Rechtsanwaltskosten prozentual der eingetriebenen Summe (z. B. 10%)
Autotextkönigin
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#53

03.04.2012, 14:25

Ich höre ?
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Autotextkönigin
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#54

03.04.2012, 14:26

Ich lese 8)

Das ist immer so unabhängig vom Streitwert?
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Ernie

#57

03.04.2012, 15:08

Kosten der Herausgabe eines in Österreich befindlichen Kraftfahrzeugs (Wert.: ca. 14.900,-)
RA-Gebühren: ca. € 550,-
Gerichtskosten: pauschal € 188,-
Interventionskosten: ca. € 600,-
Ernie

#58

03.04.2012, 15:50

Autotextkönigin hat geschrieben:Das ist immer so unabhängig vom Streitwert?
Die Anwaltskosten richten sich in Belgien nach dem Streitwert, dem Arbeitsaufwand und dem erzielten Resultat!
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Bino
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#59

03.04.2012, 16:48

Na mal sehen, wie viele Mandanten das Geld noch oben drauf legen, um zu vollstrecken. Und wenn man dann - wie z. B. in Frankreich - nicht mal alle ZV-Kosten erstattet bekommt :ohnmacht
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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#60

03.04.2012, 20:28

Ernie hat geschrieben:
Autotextkönigin hat geschrieben:Das ist immer so unabhängig vom Streitwert?
Die Anwaltskosten richten sich in Belgien nach dem Streitwert, dem Arbeitsaufwand und dem erzielten Resultat!
Oha. Ich hoffe es der Gegenstandswert war ganz anständig - sonst :schock
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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